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Patientenverfügung

rechtsverbindlich, auch ohne Notar

10 Milionen Bundesbürger haben Sie schon: die Patientenverfügung. Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Unsere Patientenverfügung, von Medizinjuristen entwickelt und seit Bundestagsbeschluss von 2009 für Ärzte verbindlich, hilft Ihnen, die letzten Fragen des Lebens gemeinsam mit den Angehörigen mitfühlend zu regeln. Bestimmen Sie selbst über lebenserhaltene Maßnahmen, Organspenden oder Sterbebegleitung. Wir helfen Ihnen mit dieser Vorlage Schritt für Schritt bei der Formulierung Ihres Patientenwillens.


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Nachgefragt!

Patientenverfügung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Friedrich,

für Ihre Verlobte benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht, die dann greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind selbst zu entscheiden. Diese finden Sie unter Eingabe des Suchbegriffs in unserem Sortiment. Im Muster für die Vorsorgevollmacht können Sie den Umfang der Vollmacht so bestimmen, wie Sie es wünschen. Sie können also beispielsweise die Vollmacht auf medizinische Fragen und Entscheidungen eingrenzen oder ihr auch eine Vollmacht in Vermögensangelegenheiten geben.
Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht empfehlen wir eine Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung erteilen Sie Ihren behandelnden Ärzten Anweisungen für den Fall, dass Sie selbst nicht bei Bewußtsein sind. Ihre Einstellung zu wichtigen medizinischen Fragen, wie künstliche Ernährung, können Sie in der Patientenverfügung festlegen. Ihre Bevollmächtigte ist dann an die Patientenverfügung gebunden. Mit der Verfügung nehmen Sie ihr die Entscheidung in heikelen Fragen ab. Sie hat die Möglichkeit darauf zu achten, dass die Mediziner Ihren Wünschen nachkommen. Der Inhalt der Patientenverfügung sollte mit einem Arzt abgesprochen werden.

HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau Ehlen,

grundsätzlich benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Sie sollten insbesondere für die Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens oder eine(n) Rechtsanwalt(in) hierzu auswählen.

MfG

Renken-Roehrs

Rechtsanwältin Hamburg

040 4418 070

Rechtsanwältin Renken-Roehrs

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Hallo Klaus,

die Patientenverfügung kann auch mit der Schreibmaschine erstellt oder ausgefüllt werden, anders als bei einem Testament. Wichtig ist jedoch die eigenhändige Unterschrift und das Datum. Unser Muster können Sie entweder direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und dann per Schreibmaschine oder Hand ausfüllen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo Karlo,

wir empfehlen Ihnen, die notarielle Verfügung in jedem Fall zu widerrufen. Grundsätzlich hat (wie bei einem Testament) die zuletzt verfasste Verfügung zwar Vorrang. Allerdings können dennoch bei zwei widersprüchlichen Verfügungen Zweifel aufkommen. In der notariellen Verfügung wurde vom Notar festgestellt, dass Sie geistig und gesundheitlich in der Lage waren eine freie Willenserklärung abzugeben. Diese Bezeugung fehlt bei der zweiten Verfügung, vielleicht gibt es bei Ihren Angehörigen Zweifel darüber.
Sie können den Widerruf der alten Erklärung schriftlich in die neue hereinschreiben und sich paralell an den Notar wenden, falls dieser die Verfügung bei der Notarkammer (Vorsorgeregister) hinterlegt hat. Ansonsten können Sie einfach die alte Verfügung vernichten. Es wäre am besten, dem Notar den Sachverhalt zu schildern. Sie sind natürlich nicht verpflichtet, die neue Verfügung auch zu beurkunden. Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich ohne Beurkundung verbindlich. Es besteht die Möglichkeit auch private Verfügungen beim Vorsorgeregister registrieren zu lassen und somit sicherzustellen, dass diese auch gefunden werden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Bierstedt,

wir bieten alle Vollmachten auch als Word Datei an, die Sie bliebig erweitern können. Machen Sie bei der Eintragung der weiteren Bevollmächtigten deutlich, dass hier eine Rangfolge besteht (erster Ersatzbevollmächtiger, zweiter Ersatzbevollmächtigter für den Fall, dass der erste Ersatzbevollmächtigte seine Vollmacht nicht ausüben kann etc.). Es muss also klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommen, was gelten soll. Wir haben in unseren Formularen daher eine solche Option nicht standardmäßig drin, da der Bevollmächtigte auch bevollmächtigt wird selbst Untervollmachten zu erteilen. In der Regel ist die Benennung einer Vielzahl von Bevollmächtigten daher nicht nötig und führt in der Praxis eher zu Problemen. Denn derjenige, dem die Vollmacht vorgezeigt wird, hat wenig Möglichkeiten zu prüfen, aus welchen Gründen die eigentlich bevollmächtigten nicht handeln. Klarer ist es daher oft, wenn nur ein Bevollmächtigter benannt wird, der seinerseits Untervollmachten erteilen kann.
Im Einzelfall kann es sich aber natürlich anders gestalten. Daher sollten Sie sich im Zweifel bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Bei der Patientenverfügung handelt es sich übrigens nicht um eine Vollmacht, sondern um eine Willenserklärung. Innerhalb der Patientenverfügung weisen Sie auf Vollmachten hin, die ggf. existieren. Die Vollmacht (Vorsorgevollmacht) müsste also zusätzlich erstellt werden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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In einer Patientenverfügung beauftragen Sie in dem Sinne niemanden, sondern schreiben nur Ihre persönlichen Behandlungswünsche nieder. Sie meinen sicherlich eine Vorsorgevollmacht. Hier gilt: Sie dürfen jeden beauftragen, der Ihnen am Besten für die Durchführung Ihrer Belange geeignet scheint. Das muss nicht unbedingt der Ehemann sein. Wegen der Namensänderung wäre es möglich, den Geburtsnamen mit einzusetzen. Oder den Passus einzufügen, dass die Patientenverfügung im Falle einer Wiederverheiratung unberührt bleibt. Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Liebe Frau Schmaus!
Sie können theoretisch alle Bevollmächtigten nach Rangordnung in einer Vorsorgevollmacht aufführen. Oft ist dieses jedoch nicht ratsam. Denn derjenige, der die Vollmacht entgegennehmen muss hat keine Möglichkeit zu überprüfen, in wieweit der Hauptbevollmächtigte tatsächlich verhindert. Besser ist es daher, jedem eine eigene Vollmaht zu erteilen. Das gilt auch für die Ehepartner. Unsere Vorlage können Sie nach dem Download mehrfach verwenden.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Liebe Frau Henn!
Vom Gesetzgeber ist nicht vorgeschrieben, dass eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht beglaubigt werden muss. Dies ist aber dann ratsam, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes Zweifel daran bestehen könnten, dass die Person noch in der Lage ist aus freiem Willen Entscheidungen zu treffen. Sollten Sie dahingehend sicher gehen wollen, dann fragen Sie Ihren Hausarzt. Er kann das sicher auch bestätigen. Anderenfalls müssten Sie zu einem Notar.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo,

grundsätzlich ist die Verfügung ohne Unterschrift eines Zeugen gültig. Es kann aber im Einzelfall doch sinnvoll sein, Zeugen unterschreiben zu lassen. Beispielsweise dann, wenn der Aussteller der Verfügung sich bereits in einem kritischen Gesundheitszustand befindet und Zweifel an seiner freien Willensbildung bestehen könnten. In diesen Fällen sollte aber keinesfalls der Bevollmächtigte als Zeuge auftreten, da dieser ja nicht als neutral bezeichnet werden kann. Häufig eignet sich der Hausarzt gut also Zeuge. Alternativ kann man zu einem Notar gehen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Dies ist – gesetzlich gesehen – nicht erforderlich. Wir empfehlen eine solche Bescheinigung allerdings dann, wenn der Verfasser der Verfügung bereits unter schweren gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die an der Möglichkeit zur freien Willensbildung zweifeln lassen. Generell sollten Sie die Patientenverfügung mit Ihrem Arzt durchgehen, um sicher zu gehen, dass Sie alle medizinischen Folgen Ihrer Entscheidung richtig verstehen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Ihr Name erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Name veröffentlicht wird, können Sie ein Pseudonym wählen.
 

Was die Patientenverfügung beinhaltet:

  • Geltung der Verfügung: Nennung exemplarischer Situationen
  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung
  • Künstliche Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Verabreichung Antibiotika
  • Verabreichung Blut und Blutbestandteile
  • Organspende
  • Ort der Behandlung
  • Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  • Aktualisierung
  • Schlussformel
  • Schlussbemerkungen

Achtung: Als sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu berechtigen, für medizinische Fälle, die von den Bestimmungen der Patientenverfügung nicht erfasst werden, Entscheidungen für Sie zu fällen.

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung keiner bestimmten Form bedarf. Sie muss etwa nicht notariell beglaubigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Allerdings hat die Schriftform deutliche Vorteile im Anwendungsfall. Schriftlich lassen sich für konkrete Fälle meist sehr viel unmissverständlichere Vorkehrungen treffen. Häufig ist in der Praxis genau das das Problem: Es ist schwer einzuschätzen, ob der Anwendungsfall bereits eingetreten ist oder nicht. Hier hilft eine klare, schriftliche und möglichst ausführliche Willenserklärung. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass dem Willen des Patienten im Ernstfall entsprochen wird, den Angehörigen wird auch die Last abgenommen, selbst Entscheidungen hinsichtlich des weiteren medizinischen Vorgehens zu treffen oder vorhandenen Willenserklärungen interpretieren zu müssen.

Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung Punkt für Punkt mit Ihrem Hausarzt durchzusprechen.

Deutsche befürworten Patientenverfügung

Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ist pro Patientenverfügung. Wie zahlreiche Studien nachweisen, stehen immer mehr Bürger einer nachhaltigen Regelung des eigenen Patientenwillens aufgeschlossen gegenüber. Nach Kalkulationen hat jedoch nur ca. ein Zehntel der Bundesbürger ein Formulare für eine schriftliche Patientenverfügung ausgefüllt. Auf die Frage warum die Vorsorge-Regelung noch nicht erstellt und hinterlegt wurde, sind fehlende Zeit sowie mangelndes Wissen über die genauen Anforderungen einer Patientenverfügung die häufigste Antwort. Informationen rund Fragen dieses wichtigen Bereiches können auf vielen Wegen gesammelt werden. Publikationen von Bundeministerien, Verlagen und privaten Organisationen geben einen ersten Zugang zu dem Themenfeld. Aber auch Info-Termine von Wohlfahrtsverbänden, örtlichen medizinischen Einrichtungen oder kommunalen Behörden sind eine beliebte und ertragreiche Quelle. Bevor der Wille jedoch endgültig schriftlich festgelegt wird, sollte ein vertrauliches Gespräch mit dem Hausarzt letzte Gewissheit über die notwendigen Punkte einer ganz persönlichen Patientenvollmacht geben.

Patientenverfügung: Kein einheitliches Formular

Ein bundeseinheitliches Formular für die Patientenverfügung, analog etwa zu den amtlichen Steuerformularen oder kommunalen Behördenformularen, gibt es nicht. Viele Anbieter aus dem privaten Sektor und Institutionen der öffentlichen Verwaltung haben Vordrucke in Eigenregie erstellt, die nahezu identische Gestaltungsmöglichkeiten erlauben. Die Muster-Patientenverfügungen, die über das Internet verstreut zum Download bereitstehen, unterscheiden sich inhaltlich kaum voneinander. Lediglich in der Bedienbarkeit und dem Komfort der Formulare gibt es Abweichungen. Wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit einer aus dem Internet heruntergeladenen Vorlage haben, beraten Sie sich mit Ihrem Arzt oder einem Notar. 

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Hilfefunktion in einer Patientenverfügung (PDF)

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Patientenverfügung
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich
  • Vorsorgevollmacht für den Vermögensbereich
  • Organspendeausweis
  • Organverfügung (auch zum Widerspruch gegen Organentnahme geeignet)
  • Betreuungsverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende
  • Sorgerechtsverfügung beider Elternteile

Vollmachten:

  • Bankvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Postvollmacht

Testamente:

  • Einfaches Testament
  • Einzeltestament mit Auflagen
  • Berliner Testament (Einheitslösung)
  • Berliner Testament (Trennungslösung)

Ratgeber und weitere nützliche Vorlagen:

  • Ratgeber zur Patientenverfügung
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Vorlagen & Rechentabellen:

  • Urlaubs- und Fehltagekarte
  • Quittung zum Selbsteintrag
  • Quittung (netto)
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  • Geschäftsbuch
  • Kassenbuch
  • Kassenbericht mit Vorsteuer
  • Fahrtenbuch
  • Auftragsbuch
  • Einzugsermächtigung
  • Überweisungsträger (Inland) / Zahlschein
  • Faxvorlage (elegant)
  • Faxvorlage (dringend)
  • Faxvorlage (professionell)
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  • Kurzbrief / Kurzmitteilung
  • Gesprächsnotiz
  • Gesprächsnotiz für ein Telefonat (Telefonnotiz)
  • Bestellung
  • Lieferschein
  • Belegabrechung (ohne Reisekosten)
  • Schild "Notausgang nach rechts"
  • Notfall- und Alarmplan
  • Schild "Feuerlöscher"
  • Schild "Erste Hilfe"
  • E-mail absence notice / Abwesenheitsnotiz E-Mail
  • Einzelverbindungsnachweis (Telefon- und Internetkosten)
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (5,3 x 18,8), hoch
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (3,0 x 18,8), hoch
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (3,0 x 18,8), quer
  • Ordner-Rücken für Leitz-Ordner (5,3 x 18,8), quer
  • Protokoll-Vorlage für Meetings und Konferenzen

Muster-Rechnungen & Belege:

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  • Vorsorgevollmacht (Vermögen)
  • Vollmacht (allgemein)
  • Vollmacht (Anwalt)
  • Vollmacht (Eigentümerversammlung)
  • Vollmacht (Steuersachen)
  • Vollmacht für den Fall des Todes
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Ratgeber und Checklisten:

  • Bewerbungsratgeber
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Was "Das große Arbeitgeber-Paket" beinhaltet:

Muster-Arbeitsverträge

  • Allgemeiner Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung)
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Praktikantenvertrag
  • NEU: Arbeitsvertrag für einen 450 Euro Minijob 2013
  • Ausbildungsvertrag
  • NEU: Arbeitsvertrag Mini-Job (befristet) 2013

Personalführung 

  • Betriebsordnung
  • Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung 2013
  • Stundenzettel als Wochenübersicht
  • Urlaubsantrag
  • Urlaubsantrag mit Resturlaubsberechnung
  • Betriebsvereinbarung Verbesserung Betriebsklima
  • Anmeldung eines Auszubildenden zum Berufsschulunterricht
  • Bewilligung von Elternzeit durch den Arbeitgeber
  • Ablehnung des Antrags auf Teilzeitarbeit
  • Bewilligung von Teilzeitarbeit
  • Reisekostenabrechnung 2010/2012
  • NEU: Urlaubs- und Fehltagekarte 2013

Abmahnung und Kündigung 

  • Abmahnung eines Auszubildenden
  • Ratgeber: Abmahnung, mit Muster-Abmahnung
  • Abmahnung wegen privater Nutzung des Firmen-PCs
  • Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitgeber)
  • Kündigung Arbeitsvertrag (fristgemäß, Arbeitgeber)
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Tabelle: Sozialkriterien für eine Kündigung
  • Ratgeber: Kündigung
  • Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis

Bewerberauswahl und Arbeitszeugnis

  • Bewerber-Fragebogen
  • Ratgeber: Die richtigen Fragen im Vorstellungsgespräch
  • Personalfragebogen für Festbeschäftigte
  • Arbeitszeugnis "sehr gut"
  • Arbeitszeugnis "gut"
  • Arbeitszeugnis "befriedigend"
  • Arbeitszeugnis "ausreichend"
  • Checkliste Arbeitszeugnis
  • Kurzratgeber Arbeitszeugnis
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Aufträge, Provisionsvereinbarungen und Verträge:

  • Provisionsvereinbarung mit Käufer
  • Provisionsvereinbarung mit Verkäufer
  • Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
  • Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Objekt
  • Maklervertrag mit Suchauftrag für Käufer
  • Maklervertrag mit Suchauftrag für Objekt
  • Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
  • Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Objekt
  • Untermaklervertrag
  • Standortanalyse

Das brauchen Sie auch für Ihre Maklertätigkeit:

  • Mietvertrag
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundstückskaufvertrag (bebautes Grundstück)
  • Selbstauskunft für Mieter
  • Schufauskunft
  • Vier Exposé-Vorlagen (Mietwohnung, Villa, Haus und Gewerbe)
  • Formular: Stammdaten einer Wohnanlage
  • Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern mit Vereinbarung der "IVD Geschäftsgebräuche"
  • Vollmacht für einen Makler
  • Nachweisbestätigung
  • Beleg für erhaltene Maklerunterlagen
  • Checkliste: So präsentieren Sie richtig
  • verschiedene Musterbriefe an den Notar
  • Arbeitszeugnis-Paket Immobilienkaufleute
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