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Patientenverfügung

Diese von Medizinjuristen mit entwickelte Patientenverfügung trägt nicht nur der Entscheidung des Gesetzgebers vom 18. Juni 2009 Rechnung, sondern auch dem aktuellen Urteil des BGH: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Fast 10 Millionen Bundesbürger haben bereits eine Vorsorge-Vollmacht erteilt. Treffen Sie in der Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie detailliert alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.


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PDF - Preis: EUR 6,90

plus Registrierung Ihrer Patientenverfügung für EUR 19,90 Erfahren Sie mehr...

Registrierung Ihrer Patientenverfügung

Wem nützt eine Patientenverfügung, die an einem sicheren Ort aufbewahrt, aber von niemandem entdeckt wird? Mit einer Registrierung bei der Stiftung VorsorgeDatenbank sorgen Sie dafür, dass Ihr Dokument im Ernstfall in die richtigen Hände gerät. Sollten Sie in bewusstlosem Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können die autorisierten Krankenhäuser und Gerichte den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung sofort abfragen.

plus Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung für EUR 24,90 Erfahren Sie mehr...

Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung

Natürlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch zuhause in der Schublade aufbewahren. Doch wer garantiert, dass sie im Ernstfall gefunden wird? Oder was ist, wenn der enge Freund, dem Sie das Dokument anvertraut haben, im Notfall nicht erreichbar ist? Gehen Sie sicher, dass man Ihre Patientenverfügung rechtzeitig entdeckt und archivieren Sie das Dokument bei der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort können autorisierte Krankenhäuser und Gerichte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung sofort abrufen.

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PDF, 8 Seiten, 571 KB


MS Word - Preis: EUR 6,90

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Registrierung Ihrer Patientenverfügung

Wem nützt eine Patientenverfügung, die an einem sicheren Ort aufbewahrt, aber von niemandem entdeckt wird? Mit einer Registrierung bei der Stiftung VorsorgeDatenbank sorgen Sie dafür, dass Ihr Dokument im Ernstfall in die richtigen Hände gerät. Sollten Sie in bewusstlosem Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können die autorisierten Krankenhäuser und Gerichte den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung sofort abfragen.

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Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung

Natürlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch zuhause in der Schublade aufbewahren. Doch wer garantiert, dass sie im Ernstfall gefunden wird? Oder was ist, wenn der enge Freund, dem Sie das Dokument anvertraut haben, im Notfall nicht erreichbar ist? Gehen Sie sicher, dass man Ihre Patientenverfügung rechtzeitig entdeckt und archivieren Sie das Dokument bei der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort können autorisierte Krankenhäuser und Gerichte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung sofort abrufen.

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Word. Zum vollständig freien Editieren bitte den Dokumentenschutz aufheben.

MS Word, 7 Seiten, 410 KB


Weitere Produktinformationen

Achtung: Sorgen Sie mit einer Registrierung oder Archivierung der Patientenverfügung bei der VorsorgeDatenbank dafür, dass Ihre Verfügung im Ernstfall sofort gefunden wird.

Die einzelnen Bestimmungen der Patientenverfügung im Überblick:


1.  Geltung der Verfügung: Nennung exemplarischer Situationen
2.  Lebenserhaltende Maßnahmen
3.  Schmerz- und Symptombehandlung
4.  Künstliche Ernährung
5.  Künstliche Flüssigkeitszufuhr
6.  Wiederbelebung
7.  Künstliche Beatmung
8.  Dialyse
9.  Antibiotika
10.  Blut und Blutbestandteile
11.  Organspende
12.  Ort der Behandlung
14.  Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
15.  Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
16.  Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
17.  Aktualisierung
18.  Schlussformel
19.  Schlussbemerkungen


Tipp: Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich eine Person, die für Sie Entscheidungen treffen darf, für Fälle die in der Patientenverfügung nicht erfasst werden können. Das Formular für diese Vorsorgevollmacht finden Sie bei uns.

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