Nachgefragt!
Testament mit dem Lebensgefährten als Alleinerbe
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Mein Ex-Ehemann und ich, leben seit einiger Zeit wieder zusammen. Alle Möbel in unserer Wohnung, haben wir gemeinsam gekauft, unter dem Namen meines Ex-Ehemannes.
Bei der gemeinsamen Bank, hat jeder die Vollmacht für das Konto des Partners.
Wir wollen uns jeweils als einzigen Erben einsetzen, beziehen beide Erwerbsunfähigkeitsrente, haben gemeinsam ein wenig gespart, das aber auf den Namen meines Ex-Ehemann läuft.
Wir wollen nicht, dass unsere jeweilige Verwandschaft das bißchen Gespartes dem verbleibendem Partner abnimmt. Wir haben zu niemandem Kontakt, auch nicht zu unserem Sohn, der in der Schweiz lebt und arbeitet.
Liebe Grüße von Gisela Bouhouch
Gisela Bouhouch
(1 Antwort)
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Sehr geehrte Frau Bouhouch,
diese Mustervorlage eignet sich für die von Ihnen angestrebte testamentarische Regelung. Ihr Ex-Mann ist nicht mehr erbberechtigt, so dass er im Wege eines Testaments zum Erben bestimmt werden muss.
Allerdings wäre auch bei einem solchen Testament Ihr gemeinsamer Sohn noch pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet, dass er zwar nicht den vollen Erbteil bekäme, allerdings den hälftigen Pflichtteil. Falls es keine anderen Kinder gibt also 50 % des Nachlasses. Den Pflichtteil könnten Sie dem Sohn nur unter den gesetzlich aufgeführten Bedingungen entziehen (siehe § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch).
Insgesamt ist zu beachten, dass zum Nachlass nur die Gegenstände gehören, die im Eigentum des Erblassers standen. Falls also Ihr Ex-Mann versterben würde, müssten Sie nachweisen, dass die Gegenstände gemeinsam gekauft wurden, obwohl dies auf seinen Namen erfolgte. Andersherum würden diese Gegenstände zunächst nicht zu Ihrem Nachlass zählen, es sei denn der Pflichtteilsberechtigte kann das Gegenteil nachweisen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Gräbe,
in dem von Ihnen geschilderten Fall, müssen Sie entscheiden, welche Regelung Sie wünschen. Ohne Testament würde Ihr Lebensgefährte nach Ihrem Tode gar nichts erben und Ihre Tocher Ihr gesamtes Erbe erhalten. Im Wege eines Testaments könnten Sie beispielsweise Ihren Lebensgefährten auch zum Erben gemeinsam mit Ihrer Tochter einsetzen oder ihm nur einzelne Gegenstände vermachen ohne dass er Erbe wird.
Ihr Lebensgefährte könnte im Wege eines Testaments Sie als Alleinerbin einsetzen bzw. Sie und Ihre Tochter zu gleichen Teilen erben lassen. Falls er kein Testament aufsetzt, erben Sie nichts.
In Betracht käme auch ein Erbvertrag, den Sie zusammen mit Ihrem Lebenspartner abschließen würden und der von einem Vertragspartner nicht mehr einseitig gekündigt werden kann.
Da in Ihrem Falle eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommt, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen, um herauszufinden, welche Gestaltungsmöglichkeit Ihrer beider Willen am ehesten trifft.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Weitere Informationen zum Testament mit dem Lebensgefährten als Alleinerbe
Das Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wahlweise können Sie damit auch zu einem Notar gehen, wodurch jedoch Gebühren fällig werden.
Beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine gemeinschaftliches Testament handelt. Für den Fall, dass der Alleinerbe vor Ihnen verstirbt, sollte dieser also eine ähnliche Verfügung aufsetzen. Im Gegensatz zu einem gemeinschaftlichen Testament sind Sie jedoch im Falle des Vorversterbens des Lebenspartners nicht an Ihre Verfügung gebunden. Sie können das Testament widerrufen und eine neues Testament aufsetzen.
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