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Behindertentestament

Dieses Testament berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse einer Familie mit einem schwer geistig und/oder körperlich behinderten Kind. Auf diese Weise können Sie gleichzeitig die Versorgung Ihres Kindes und den Erhalt des Familienvermögens sichern. Im Testament gelingt das durch das Einsetzen Ihres Kindes als Vorerben. Über die Verfügungen den Nachlass betreffend hinaus regeln Sie mit diesem Behindertentestament auch die Betreuung.


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Behindertentestament

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Sehr geehrte Frau Günther,

der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des Erbanteils. Testamentarisch sollte beim Behindertentestament daher immer ein Erbteil festgelegt werden, der über dem Pflichtteil liegt, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Erbe zugunsten des Pflichtteils ausgeschlagen wird. Wird das Erbe ausgeschlagen, greift die Konstellation der Vorerbschaft nicht mehr und der Pflichtteil würde für eventuelle Schulden verwendet werden.
Die Höhe des Selbstbehalts gegenüber dem Amt können wir Ihnen an dieser Stelle nicht nennen. Dieser kann je nach individuellen Umständen variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Stelle in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Nach Kenntnis der besonderen Umstände kann sich eine andere Wertung ergeben. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Ein spezielles Behindertentestament ist in vielen Fällen sinnvoll, um das Familienvermögen zu sichern. Für die Betreuung und die Pflege eines Behinderten sind, über die durch die Pflegeversicherung getragenen Kosten hinaus, meist noch weitere Sozialleistungen nötig. In diesem Fall ist es nicht im Interesse der Eltern des Kindes, wenn nach dem Tod eines Elternteils oder beider die entsprechenden Leistungsträger den Zugriff auf das Erbe des behinderten Kindes erhalten. In dem Behindertentestament wird, um das zu vemeiden, eine Vorerbenregelung getroffen. Ein Vorerbe hat nicht das volle Zugriffsrecht auf den Nachlass, denn er ist verpflichtet, das Erbe zu erhalten. Die Verwaltung des Erbes wird durch einen Testamentsvollstrecker geleistet, der im Testament bestimmt werden kann.

Achtung: Damit ein Testament wirksam ist, muss es entweder notariell beurkundet oder vollständig handschriftlich verfasst und von beiden Elternteilen mit vollem Namen unterschrieben sein.

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