Nicht jeder x-beliebige (Kauf-) Interessent hat die Möglichkeit, einen Blick in das Grundbuch zu werfen. Auskunft von der zuständigen Behörde erhalten auf Anfrage nur Immobilienbesitzer oder ein Gläubiger, dessen Anspruch nachweisbar ist. Als Eigentümer eines Grundstückes können Sie jedoch eine Vollmacht ausstellen, die Dritten eine Einsichtnahme gestattet. Mit dieser ausdruckbaren Muster-Vollmacht werden Sie nach wenigen Schritten zum Vollmachtgeber.
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