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Arbeitsvertrag mit Provisionsvereinbarung

Ein provisionsbasierter Arbeitsvertrag ist nicht nur in Branchen zu empfehlen, die auf Kunden- bzw. Auftragsvermittlung setzen. Mit einer Provisionsvereinbarung hat der Arbeitnehmer selbst ein großes Interesse an der Erfüllung seiner Aufgaben, wie Vermittlung von Geschäften und ihrer sauberen Abwicklung. Der Arbeitsvertrag mit Provisionsvereinbarung bietet Ihnen eine rechtssichere und detaillierte Vorlage, um all die besonderen Vertragspunkte, die bei einer Provisionsvereinbarung anfallen, für beide Vertragsparteien klar und verbindlich zu regeln.


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Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Arbeitsvertrag mit Provisionsvereinbarung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Marz,

in der Regel werden Sammelbesteller nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt. In einem echten Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber auch zur Zahlung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlung verpflichtet und es ergibt sich ggf. auch ein gesetzlicher Kündigungsschutz.
Wie Sie den Vertrag mit Ihren Sammelbestellern ausgestalten möchten, müssen Sie entscheiden. Häufig wird hier ein freier Mitarbeitervertrag zugrundegelegt, der jedoch noch speziell anzupassen wäre. In Betracht käme auch ein Vertrag für Handelsvertreter. Auch hier weicht die Position des Sammelbestellers jedoch von der üblichen Stellung eines Handelsvertreters ab, sodass individuelle Änderungen vorzunehmen wären. Da die rechtliche Situation hier kompliziert ist und Ihnen im Falle einer Verwendung eines unpassenden Vertrages rechtliche Nachteile drohen, empfehlen wir Ihnen sich in diesem Einzelfall an einen Rechtsanwalt zu wenden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Das regelt ein Arbeitsvertrag mit Provisionsvereinbarung

Wenn es um einen echten Handelsvertreter geht, nutzen Sie bitte unsere spezielle Vorlage Handelsvertreter-Vertrag. Unsere Vorlage enthält die folgenden Vertragspunkte:

Falls es sich bei dem von Ihnen vorgesehenen Arbeitsverhältnis nicht um ein provisionsbasiertes, sondern vielmehr um eine echte Handelsvertretung handelt, nutzen Sie bitte die spezielle Vorlage für einen Handelsvertretervertrag.


§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort 

Bei provisionsbasierten Arbeitsverträgen kommt es häufig zu Einsätzen außerhalb des Unternehmenssitzes. Treffen Sie hierzu die entsprechenden Verabredungen.

§2 Probezeit 

Die Probezeit bei einem neuen Arbeitsverhältnis kann höchstens 6 Monate betragen jedoch nach Belieben verkürzt werden. Für diese Zeit gelten vor allem andere Kündigungsbedingungen. So kann der Arbeitgeber mit einer üblichen Frist von 2 Wochen und ohne die Angabe von Gründen dem Arbeitgeber gekündigt werden. 

§3 Tätigkeit

Legen Sie hier genau fest, welche Aufgabenbereiche, die Tätigkeit, die Sie für Ihren zukünftigen Arbeitnehmer vorgesehen haben, umfasst. Falls er auch für andere Aufgaben zur Verfügung stehen soll,  ist hier der Ort für eine solche Bedarfsklausel.

§4 Arbeitsvergütung, Grundvergütung

Treffen Sie hier verbindliche Festlegungen für die Vergütung. Auch die Frage nach der Überstundenvergütung sollte an dieser Stele beantwortet werden.

§5 Provisionsvereinbarung 

Entscheiden Sie, wann bzw. unter welchen Umständen eine Provision fällig wird und wie sich die jeweilige Höhe bestimmt. 

§6 Arbeitszeit 

Regeln Sie die Arbeitszeiten Ihres Arbeitnehmers. Ist er in der Aufteilung der zu leistenden Stunden weitgehend frei oder brauchen Sie Ihn zu festen Zeiten?

§7Urlaub

Urlaubsansprüche sind ein häufiger Grund für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. TreffenSie deshalb klare Vereinbarungen.

§8 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall

Lohnfortzahlungsansprüche des Arbeitnehmers sind, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, durch den Gesetzeber weitgehend festgelegt. 

§9 Pflichten des Arbeitgebers

Hier halten Sie die Dinge fest, zu denen Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitnehmer verpflichten.

§10 Pflichten des Arbeitnehmers, Verschwiegenheitspflicht

Insbesondere für provisionsbasierte Arbeitsverhältnisse empfiehlt sich die Einbeziehung einer Verschwiegenheitspflicht in den Arbeitsvertrag. So gehen sie sicher, dass keine sensiblen Daten ihrer Kunden weitergegeben werden.

§11 Nebentätigkeit

Klären Sie, ob und in welchem Umfang ihr Arbeitnehmer Nebentätigkeiten ausüben darf. So stellen Sie sicher, dass er in erster Linie für Sie verfügbar ist. 

§12 Erstattung von Aufwendungen

In welchem Umfang sollen Aufwendungen des Arbeitnehmers erstattet werden? 

§13 Vertragsstrafe 

Sie haben die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe für den Fall festzulegen, dass der Arbeitnehmer gegen seine vertraglich gesicherten Pflichten verstößt. So sichern Sie sich wirksam gegen Vertragsbrüche ab. 

§14 Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens 

Für den Fall einer Lohn- oder Gehaltspfändung können Sie festlegen, dass der Arbeitnehmer Ihnen den zusätzlich entstehenden Arbeitsaufwand erstattet 

§15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wie und unter Einhaltung welcher Fristen kann das Arbeitsverhältnis beendet werden? 

§16 Verwirkung von Ansprüchen, Verfallsfristen

§17 Sonstige Vereinbarungen

§18 Vertragsänderungen und Teilnichtigkeit

 

In bestimmten Arbeitsverhältnissen ist es sinnvoll, mittels des Arbeitsvertrags eine Provisionsvereinbarung zu treffen. So besteht im Vorfeld bereits Rechtssicherheit darüber, was dem Arbeitnehmer im Falle einer erfolgreichen Vermittlung zusteht. Besonders beliebt sind Provisionsvereinbarungen in Bereichen, in denen Kunden und Auftraggeber geworben werden, wie etwa bei Mitarbeitern im Außendienst. Sie bekommen dann zusätzlich zu einem Festgehalt Provisionen, die leistungsabhängig berechnet werden. Diese Erfolgsvergütungen basiern auf einer prozentualen Beteiligung des Arbeitnehmers an Geschäften, die durch sein Zutun zustande gekommen sind.

 

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