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Vorlagen-Paket Patientenverfügung

Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zum Sparpreis

Patientenverfügungen sind seit 2009 für Ärzte und Angehörige verbindliche Willenserklärungen. Sie legen Behandlungswünsche eines Patienten für den Fall, dass dieser seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, verbindlich fest. Dabei ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen und damit eine Person Ihres Vertrauens zu ermächtigen, Ihren Willen im Ernstfall gegen Mediziner durchzusetzen. Die entsprechenden Vorlagen, sowie eine Checkliste und eine Notfallkarte erhalten Sie mit einem Download zum Sparpreis.


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Nachgefragt!

Vorlagen-Paket Patientenverfügung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Reinel,

die Vorlagen müssen in der Regel nicht vom Arzt oder Notar betätigt werden. Die Patientenverfügung beispielsweise ist für Ärzte und Gerichte verbindlich, ebenso wie der Organspendeausweis oder die Vorsorge- und Betreuungsverfügungen.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Vollmacht sich auch auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll, ist eine Beurkundung bei einem Notar gesetzlich vorgeschrieben. Auch bestimmte Geschäfte im Zusammenhang mit Geschäftsanteilen an Firmen sind beurkundungspflichtig. Hier sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Die Bankvollmacht wird von vielen Banken nur akzeptiert, wenn die Unterschrift darauf von einem Notar beglaubigt wurde. Das sollten Sie am besten vor Ort mit Ihrem Sachbearbeiter klären.

Generell weisen wir in unseren Vorlagen auf solche Formbedürfnisse hin. Bei der Patientenverfügung finden Sie den Hinweis, dass der Inhalt mit dem Hausarzt besprochen werden sollte. Dieses Gespräch dient dazu, sich über die medizinischen Konsequenzen der Entscheidungen zu informieren. Es ist aber nicht für die Wirksamkeit der Verfügung zwingend erforderlich.

HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Im Einzelfall kann es unter Umständen sinnvoll sein einen Notar aufzusuchen, beispielsweise immer dann, wenn Zweifel über die Geschäftsfähigkeit des Verfassers bestehen könnten.Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Schmidtke,

unsere Vorlage für die Patientenverfügung ist nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz erstellt worden. Sie wird daher von allen Ärzten und Medizinern akzeptiert und ist damit verbindlich, auch ohne Beglaubigung.

Bevor Sie die Vorlage ausfüllen, sollten Sie dennoch mit Ihrem Hausarzt sprechen, der Ihnen die medizischen Konsequenzen Ihrer Entscheidung im einzelnen erläutern kann.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrter Herr Hilse,

die Dokumente können Sie privat bei sich zu Hause aufbewahren. Wichtig ist jedoch, dass Ihre Vertrauensperson den Aufbewahrungsort kennt und auch Zugriff darauf hat. Teilen Sie den Aufbewahrungsort möglichst noch einer anderen Vertrauensperson mit. Falls Sie ganz sicher gehen wollen, dass die Dokumente auch gefunden werden, können Sie auch private Vorsorgevollmachten beim Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Notarkammer registrieren. Dieses Register wird von den Gerichten abgefragt, wenn ansonsten ein Betreuer für Sie bestellt werden müsste. Die Registrierung ist mit einer geringen Gebühr verbunden. Sie ist in der Regel nur nötig, wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Bevollmächtigter im Notfall nicht sofort vor Ort sein kann, um Ihre Interessen zu vertreten. Weiteres zur Registrierung finden Sie im Internet unter http://www.vorsorgeregister.de/.

Nicht zu empfehlen ist die sofortige Aushändigung der Vollmacht an den Bevollmächtigten. Denn es besteht immer die Gefahr des Missbrauchs, wenn Sie nach einiger Zeit Ihre Meinung beispielsweise ändern. Informieren Sie also den Bevollmächtigten lieber über alle Details und den Aufbewahrungsort und verwahren Sie die Dokumente an einem sicheren Ort in Ihrer Wohnung.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau Aigner,

grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass die Vollmacht oder Patientenverfügung von einer anderen Person unterschrieben werden. Falls die gesundheitliche Situation des Vollmachtgebers/ Verfügenden schlecht ist, kann es empfehlenswert sein, einen Zeugen unterschreiben zu lassen, der belegen kann, dass der Vollmachtgeber gesundheitlich noch in der Lage war eine Vollmacht zu erstellen. In extremen Fällen wäre es gut, dann zu einem Notar zu gehen, da dessen Beurkundung sozusagen mehr gilt als das Zeugnis einer Privatperson.
In der Regel ist aber ein Zeuge nicht nötig.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo Frau Probst,

diese Patientenverfügung wurde für Deutschland erstellt. Auf unserem österreichischen Portal finden Sie die Patientenverfügung für Österreich.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Inhalt: Vorteils-Paket Patientenverfügung

Das Dokumenten-Paket enthält diese Vorlagen:

  • Patientenverfügung (PDF und DOC)
  • Vorsorgevollmacht (PDF und DOC)
  • Betreuungsverfügung (PDF und DOC)
  • Checkliste Patientenverfügung
  • Notfallkarte
  • Organspendeausweis

Was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können

Die meisten Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, tun das, um zu verhindern, dass unter bestimmten Voraussetzungen lebenserhaltende Maßnahmen an ihnen vorgenommen werden. Sei es, dass sie durch einen Fall innerhalb ihrer Familie damit konfrontiert wurden oder sich durch aktuelle Berichterstattungen mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Für viele Menschen ist klar, dass sie unter ganz bestimmten Bedingungen nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden wollen. Da aber die wenigsten von uns über das erforderliche medizinisches Fachwissen verfügen, um alle möglichen Krankheitsfälle per Patientenverfügung klar und für Ärzte und Angehörige zweifelsfrei festzuhalten, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Mit dieser bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall Ihrer Willensunfähigkeit zum gesetzlichen Vertreter. Diese kann dann, auch in fraglichen Fällen, ihrem Willen entsprechend entscheiden, wie Sie weiter behandelt werden sollen.

 

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Vorlagen-Paket Patientenverfügung
Vorschau: Vorteils-Paket Patientenverfügung, Betreuungsverfügung (Word) Vorschau: Vorteils-Paket Patientenverfügung, Patientenverfügung (PDF) Vorschau: Vorteils-Paket Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht (PDF)
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