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Handbuch Erben und Vererben

Für viele Menschen kommt nicht nur Trauer beim Verlust eines lieben Menschen auf, sondern auch Streitigkeiten mit den Miterben. Und wer geerbt hat, der sollte nicht vergessen, dass das Erbe besteuert werden muss. Das bedeutet also auch noch jede Menge Stress mit dem Finanzamt. Dieser Ratgeber hilft Ihnen ein hohes Maß an Klarheit in Ihre Situation zu bringen und wird Ihnen jede Menge Stress ersparen. 


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PDF, 238 Seiten, 782 KB


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Handbuch Erben und Vererben

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Nach deutschem Recht ist der Kreis der Pflichtteilsberechtigten beschränkt auf Kinder (hierzu gehören auch adoptierte Kinder)und Ehegatten (hierzu gehören auch eingetragene Lebenspartner).

Entferntere Abkömmlinge in gerader Linie (also z.B. Enkel) und die Eltern sind nach § 2309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn es keinen Abkömmling gibt. In solchen Fällen können sie den Pflichtteil geltend machen, auch wenn ein Ehegatte erbt. Geschwister sind gar nicht pflichtteilsberechtigt.

Gemäß § 2333 BGB besteht die Möglichkeit Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil durch Testament zu entziehen. Dies geht allerdings nur, wenn einer der gesetzlich aufgezählten Gründe vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Ehegatte Alleinerbe werden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Handbuch.

Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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Weitere Produktinformationen

Auch beim Vererben hilft Ihnen dieser Ratgeber zu sichern, dass Ihr Erbe in die richtigen Hände gelangt. Wie regeln Sie die Aufstellung und Einhaltung Ihres Testaments? Was müssen Sie beachten, um dafür zu sorgen, dass nach Ihrem Tod alles so abläuft wie Sie es möchten? Und was sind eigentlich Unterschiede verschiedener Formen von Testamenten, wie Einzeltestamenten, Berliner Testamenten, Unternehmenstestamenten etc. 

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