Das Mietverhältnis ist gekündigt, aber Ihr Mieter will dennoch die Wohnung nicht räumen? Laut § 545 BGB führt nach einer Kündigung die stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses zu einer automatischen Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Erklären Sie daher mithilfe unseres Muster formgültig den Widerspruch gegen die Fortsetzung und verlangen Sie die sofortige Räumung. Kommt der Mieter dem Räumungsbegehren dann immernoch nicht nach, bleibt Ihnen nur noch die Räumungsklage.