Vorlagen-Paket Patientenverfügung 2025
Patientenverfügung, Patientenvollmacht und Betreuungsverfügung zum Sparpreis
- Jetzt umfassend für den Notfall vorsorgen!
- Alle wichtigen Dokumente rund um Patientenschutz, Vorsorge und Betreuung!
- Kein Abo, keine Registrierung, kein Notar notwendig!
Patientenverfügungen sind für Ärzte und Angehörige verbindliche Willenserklärungen. Sie legen Behandlungswünsche eines Patienten für den Fall, dass dieser seinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann, verbindlich fest. Dabei ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen und damit eine Person Ihres Vertrauens zu ermächtigen, Ihren Willen im Ernstfall gegen Mediziner durchzusetzen. Die Vorlagen zur Patientenverfügung als PDF und DOC erhalten Sie hier mit einem Download günstig zum Sparpreis.
Inhalt: Vorteils-Paket Patientenverfügung
Das Dokumenten-Paket enthält diese Vorlagen:
- NEU: Patientenvollmacht (DOC)
- Patientenverfügung (DOC)
- Ratgeber Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht (DOC)
- Betreuungsverfügung (DOC)
- Ratgeber & Checkliste Patientenverfügung
- Notfallkarte
- Organspendeausweis
Was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können
Die meisten Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, tun das, um zu verhindern, dass unter bestimmten Voraussetzungen lebenserhaltende Maßnahmen an ihnen vorgenommen werden. Sei es, dass sie durch einen Fall innerhalb ihrer Familie damit konfrontiert wurden oder sich durch aktuelle Berichterstattungen mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Für viele Menschen ist klar, dass sie unter ganz bestimmten Bedingungen nicht mehr künstlich am Leben erhalten werden wollen. Da aber die wenigsten von uns über das erforderliche medizinisches Fachwissen verfügen, um alle möglichen Krankheitsfälle per Patientenverfügung klar und für Ärzte und Angehörige zweifelsfrei festzuhalten, ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Mit dieser bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens für den Fall Ihrer Willensunfähigkeit zum gesetzlichen Vertreter. Diese kann dann, auch in fraglichen Fällen, ihrem Willen entsprechend entscheiden, wie Sie weiter behandelt werden sollen.