Sobald ein Gesellschafter auf Grund seines Alters, eines Unfalls oder des allgemeinen Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen als Teilhaber eines Unternehmens nachzukommen, wird das Gericht einen Betreuer bestellen. Dieser wird dann als Gesellschafter tätig. Um zu vermeiden, dass ein fremder und eventuell ganz unerfahrener in der Gesellschaft mitmischt, bleibt nur die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht für Unternehmer zu verfassen. Eine normale Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich kann die Vollmacht für Unternehmer nicht ersetzen. Es gilt ganz bestimmte Dinge zu beachten. Erstellen Sie Ihre persönliche Vorsorgevollmacht gleich nach dem Download dieser Vorlage.