Inhalt: 12 Vollmachten & Ratgeber
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist keine echte Vollmacht. Sie ist dennoch eine Verfügung, die Ihre medizinischen Behandlungswünsche verbindlich regelt. Für Ihren Vorsogebevollmächtigten ist Sie ein wichtiges Dokument, denn er ist verpflichtet, Ihre Wünsche im Ernstfall gegen Ärzte und Mediziner durchzusetzen.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die über Ihre medizinische Behandlung wacht. Die Vorlage enthält die aktuellen gesetzlichen Normen, die seit dem 1.1.23 gelten.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ermächtigt eine Person in Betreuungsangelegenheiten zu entscheiden, beispielsweise auch die Unterbringung in einem Heim abzuwickeln.
Generalvollmacht
Hier erteilen Sie dem Bevollmächtigten volle Verfügungsgewalt über Ihre Geschäfte.
Postvollmacht
Die Postvollmacht kann für die Abgabe und Entgegennahme postalischer Angelegenheiten verwendet werden.
Bankvollmacht
Achtung: Banken sind zwar grundsätzlich verpflichtet diese Vollmacht zu akzeptieren. Teilweise finden sich in AGB allerdings noch besondere Auflagen für die Erteilung von Vollmachten.
Anwaltsvollmacht
Hier können Sie einen Anwalt in bestimmten Angelegenheiten beauftragen.
Postmortale Vollmacht
Diese Vollmacht gilt über Ihren Tod hinaus.
Organspendeausweis
Mit diesem Dokument können Sie Leben retten.
Bestattungsverfügung
Bestimmen Sie die Einzelheiten und Ablauf Ihrer Bestattung.
Checklisten (Patientenverfügung & Vollmacht)
Prüfen Sie, welche Vollmachten und Verfügungen Sie benötigen.
Ratgeber zur Patientenverfügung
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Patientenverfügung.
Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende/ Sorgerechtsverfügung beider Elternteile
Hier verfügen Sie wer sich im Falle eines Unglücks um Ihre Kinder kümmern soll. Besonders wichtig für Alleinerziehende: Sie können in der Verfügung auch bestimmte Personen von der Übertragung des Sorgerechts ausschließen. Allerdings entscheidet immer das Familiengericht in letzter Instanz.
Vollmachten und ihre Reichweite
Mit einer Vollmacht bestimmen Sie für einen klar definierten Handlungsrahmen einen Vertreter, der eventuell anfallende Entscheidungen für Sie trifft oder für Sie handelt. Der Rahmen einer Vollmacht kann vergleichsweise klein sein und sich nur auf ganz bestimmte Fragen wie etwa die Ausstattung der eigenen Geburtstagsfeier beschränken. Derartige Vollmachten werden meist mündlich gegeben und sind recht unverbindlich gehalten. Entscheidet man sich jedoch dazu, wichtigere Lebensbereiche in die Hände anderer Menschen zu legen, bedient man sich dazu gewöhnlich der Schriftform, um die Verbindlichkeit dieser Erklärungen sicher zu stellen. Derartige Vollmachten beschäftigen sich mit Fragen der juristischen Vertretung, der medizinischen Versorgung oder treffen Vorkehrungen für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Anwaltsvollmacht bestimmt etwa Ihren Anwalt zu Ihrem Vertreter vor Gericht. Seine Äußerungen und die von ihm unternommenen Schritte gelten im Rahmen eines Verfahrens als Ihre Willensäußerung. Wichtig ist, dass Vollmachten normalerweise zeitlich und auch in dem Handlungsrahmen, den sie betreffen, begrenzt sind. Die umfangreichsten Vollmachten (wie die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung) greifen im Fall der Willensunfähigkeit des Vollmachtgebers. Hier ist der Bevollmächtigte, sofern die Vollmacht sich auf alle Handlungs- und Entscheidungsbereiche bezieht, derjenige, der alle Vereinbarungen treffen darf, über die vorher nur der Vollmachtgeber zu entscheiden hatte. Das geht von der Verfügung über Postangelegenheiten bis hin zur Entscheidung für oder gegen künstliche Beatmung. Grundsätzlich gilt: Je wichtiger die Verantwortlichkeiten sind, die eine Vollmacht regelt, desto sorgfältiger sollte man den Bevollmächtigten auswählen und sich im Vorfeld über die Konsequenzen informieren.