Hauptbild des Produkts: Maklervertrag Suchauftrag Mieter

Maklervertrag Suchauftrag Mieter

Makler sucht einen passenden Mieter

Maklervertrag zwischen Vermieter und Makler!
Regelt Suchdetails sowie Provision nach Bestellerprinzip!
Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download

Im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) wird für Makleraufträge seit dem 01.06.2015 im Bereich Wohnungsmiete das Bestellerprinzip eingeführt. Vermietern ist es nicht mehr möglich, die Maklerkosten auf den Mieter abzuwälzen. Die Provision trägt somit derjenige, der den Auftrag erteilt hat. Mit dem vorliegenden Vertrag regeln Sie den Auftrag zwischen Makler und Vermieter. Dem Vermieter wird dadurch das aufwändige Suchen eines neuen Mieters erspart. Mit diesem Muster gehen Sie sicher, dass keine regelungsbedürftigen Punkte in Ihrem Vertragsverhältnis übersehen werden.

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 3 (Word) GTIN: 4255696977037
pdf
9,90 €
PDF als Download bequem am Rechner ausfüllen, speichern und drucken.
7 Seiten , 587 KB
doc
9,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
3 Seiten , 220 KB
9,90 €
inkl. MwSt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sie erhalten bei juristischen Updates automatisch ein an die aktuelle Gesetzeslage angepasstes Dokument per Mail.
5 Jahre Update-Garantie
6,00 €
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Inhalt: Maklervertrag mit Suchauftrag für Mieter

Dieser Provisionsvertrag enthält folgende Paragraphen:

  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Provision
  • §3 Aufwendungsersatz
  • §4 Verbot der Weitergabe von Daten
  • §5 Haftungsausschluss für inhaltliche Richtigkeit übermittelter Daten
  • §6 Rechte und Pflichten des Maklers
  • §7 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • §8 Kündigung
  • Anhang: Widerrufsbelehrung

Im Anschluss an den Maklervertrag haben wir Ihnen eine passende Widerrufserklärung beigefügt, denn seit dem 13.06.2014 sind auch die Dienstleistungen eines Maklers vom Widerrufsrecht betroffen. D.h. bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. übers Internet), muss deshalb durch den Makler über das Widerrufsrecht belehrt werden.

Das Bestellerprinzip

Nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz, das aufgrund des Mietrechtsnovellisierungsgesetzes geändert wurde, gilt nun das Bestellerprinzip. Ein Vermieter kann demnach nicht mehr einen Makler beauftragen und die Kosten für diesen auf den Mieter abwälzen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wird ein Vermittler (Makler) dabei nur dann im Interesse für den Wohnungssuchenden tätig, wenn er sich für den Wohnungssuchenden auf die Suche begibt und die Wohnung ausschließlich für ihn und in dessen Interesse sucht. Um Unklarheiten über das Auftragsverhältnis von vornherein zu beschränken, wurde durch die Gesetzesänderung ein Textformerfordernis eingefügt. Ein wirksamer Maklervertrag kann jetzt nicht mehr mündlich geschlossen werden.


zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke