Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Inhalt: Maklervertrag mit Suchauftrag für Mieter

Dieser Provisionsvertrag enthält folgende Paragraphen:

  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Provision
  • §3 Aufwendungsersatz
  • §4 Verbot der Weitergabe von Daten
  • §5 Haftungsausschluss für inhaltliche Richtigkeit übermittelter Daten
  • §6 Rechte und Pflichten des Maklers
  • §7 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • §8 Kündigung
  • Anhang: Widerrufsbelehrung

Im Anschluss an den Maklervertrag haben wir Ihnen eine passende Widerrufserklärung beigefügt, denn seit dem 13.06.2014 sind auch die Dienstleistungen eines Maklers vom Widerrufsrecht betroffen. D.h. bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. übers Internet), muss deshalb durch den Makler über das Widerrufsrecht belehrt werden.

Das Bestellerprinzip

Nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz, das aufgrund des Mietrechtsnovellisierungsgesetzes geändert wurde, gilt nun das Bestellerprinzip. Ein Vermieter kann demnach nicht mehr einen Makler beauftragen und die Kosten für diesen auf den Mieter abwälzen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wird ein Vermittler (Makler) dabei nur dann im Interesse für den Wohnungssuchenden tätig, wenn er sich für den Wohnungssuchenden auf die Suche begibt und die Wohnung ausschließlich für ihn und in dessen Interesse sucht. Um Unklarheiten über das Auftragsverhältnis von vornherein zu beschränken, wurde durch die Gesetzesänderung ein Textformerfordernis eingefügt. Ein wirksamer Maklervertrag kann jetzt nicht mehr mündlich geschlossen werden.