Hauptbild des Produkts: Lohnabrechnung 450-Euro-Minijob 2019 - 09/2020

Lohnabrechnung 450-Euro-Minijob 2019 - 09/2020

Tabelle zur Gehaltsabrechnung geringfügiger Beschäftigungen

Nur bis September 2020 zu verwenden!
Lohn, Rente, Unfall, KV, Pauschbetrag - alles drin!
Clevere Formeln helfen bei der Berechnung

Mit einer Vorlage für die Lohnabrechnung Minijob können Sie ohne großen Aufwand die Abrechnung für Ihre Minijobber erstellen. Tragen Sie nur noch die Daten Ihres geringfügigen Arbeitnehmers ein. Wichtig: Legen Sie in der Vorlage Lohnabrechnung Minijob 2019 fest, ob es sich um eine gewerbliche Beschäftigung handelt oder eine Beschäftigung im Privathaushalt. Auch eine kurzfristige Beschäftigungen können Sie mit der Vorlage abrechnen. Achtung: Ab Juni 2019 ändert sich die Umlage U2 (Mutterschaft) und sinkt von 0,24 % auf 0,19%. In der Vorlage können Sie die jeweiligen Werte selbst von Hand anpassen, je nachdem für welchen Kalendermonat die Abrechnung erstellt wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Vorlage nicht für Arbeitsverhältnisse geeignet ist, bei denen die 175 Euro Mindestgrenze nicht gilt. Ab dem 01.01.2020 werden sich die Pauschalabgaben NICHT ändern. Sie können die Abrechnung also auch 2020 verwenden.

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Unterschiedliche Arten der geringfügigen Beschäftigung

Vom Übergang zur Dauerlösung: Wenn Sie Minijobber auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt haben, dann können Sie den Mitarbeiter auch zukünftig 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigen. Was als Ausnahmeregelung gedacht war, hat der Gesetzgeber nun dauerhaft beschlossen. 70 Tage oder drei Monate – wo ist der Unterschied? Bei einer Beschäftigung von drei Monaten am Stück, wäre der kurzfristige Minijobber volle 5 Tage in der Woche beschäftigt, um das die gesetzliche Grenze auszuschöpfen. Die 70 Arbeitstage gelten damit nur für geringfügige Arbeitnehmer, die weniger als fünf Tage in der Woche beschäftigt werden. Die Besonderheit bei kurzfristigen Minijobs: Die monatliche Gehaltsgrenze von 450 Euro muss nicht eingehalten werden. Der Arbeitnehmer in kurzfristiger Beschäftigung darf also deutlich mehr verdienen. Egal, wie hoch das Einkommen für die begrenzte Dauer ausfällt: Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer nicht bezahlen. Für den Arbeitgeber gelten die günstigen Pauschalabgaben. 

Ausnahmeregelung wegen Corona

Achtung: Aufgrund einer vorübergehenden Anpassung der Gesetze aus Anlass der Corona-Pandemie haben sich die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen übergangsweise geändert. Vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 gelten statt der drei Monate/ 70 Arbeitstage, die Zeitgrenzen von fünf Monaten oder 115 Arbeitstagen.


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