Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO

zum Aushang in Betrieben mit Videoüberwachung

Wer als nicht-öffentliche Stelle privat oder geschäftlich eine Videoüberwachung durchführt, muss gemäß Artikel 13 DSGVO die Betroffenen darüber informieren. Dies gebietet das sogenannte Transparentgebot. Alle Informationen, die die betroffene Person wissen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten wissen muss, sind in verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen. Unser Muster Aushang zur Videoüberwachung enthält sowohl die rechtlich erforderlichen Hinweise in einfacher Sprache als auch die standardisierten Bildsymbole. Je nach Einzelfall sollte das ausgefüllte Formular mindestens im A3 Format ausgedruckt und gut sichtbar angebracht werden. 


 

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