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Inhalt: Vollmacht für Hausverwalter
- Berechtigung unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften des § 181 BGB alle Rechtsgeschäfte gegenüber Mietern, Behörden, Grundgläubigern und sonstigen Dritten abzuwickeln.
- Befugt Mieten, Nebenkosten, Schadensersatzansprüche oder sonstige Nutzungsansprüche im Namen des Vermieters gerichtlich geltend zu machen
- Berechtigung zur Akteneinsicht des betreffenden Gebäudes
- Übertragung von Verwaltungsaufgaben an geeignete Dritte
- Bei Rechtssteitigkeiten Vertretung durch einen Anwalt
- Nach Beendigung der Vollmacht ist diese unverzüglich an die Eigentümerschaft zurückzugeben
- Der Hausverwalter hat kein Zurückbehaltungsrecht an der Vollmacht