Erfüllen Sie die engen Kriterien für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, müssen Sie dafür sorgen, dass sich kein Rundfunkgerät mehr in Ihrem Haushalt befindet. Da die Gebühreneinzugszentrale auch für Geräte Geld haben möchte, die zwar nicht funktionsfähig sind, deren Funktionsfähigkeit jedoch relativ einfach wieder hergestellt werden kann, müssen Sie gebührenpflichtige Rundfunkgeräte wie Fernseher oder Radio entweder unwiderruflich zerstören und entsorgen lassen oder veräußern. Wer trotz Abmeldung weiterhin Rundfunkgeräte bereithält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen mit Bußgeldern bestraft werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie zeitgleich mit der GEZ-Abmeldung Ihren Dauerauftrag oder die Einzugsermächtigung aufheben.
Grundsätzlich mus nur noch ein Grundbetrag pro Haushalt angemeldet sein. Gründe für eine Abmeldung der GEZ sind daher:
Füllen Sie einfach das Formular aus und legen Sie entsprechende Bescheinigungen, wie Meldebescheinigung, Mitgliedsnummer der angemeldeten Person oder Sterbeurkunde bei.