Arbeitgeberdarlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis
Darlehensvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Jetzt unkompliziert und rechtssicher Geld an Arbeitnehmer verleihen!
- Regelt die Begleichung der Raten mit den Gehaltszahlungen
- Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download
Ein Arbeitgeberdarlehen ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine günstige Alternative zum Kredit bei einer Bank. Es ist in der Höhe grundsätzlich unabhängig von den normalen Gehaltsansprüchen. Mit dem Arbeitgeberdarlehensvertrag wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den entsprechenden Betrag in Raten zurückzuzahlen. Diese Raten werden mit den Gehaltszahlungen verrechnet. Auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor der Rückzahlung des Darlehens beendet wird, sieht dieses Muster für einen speziellen Darlehensvertrag eine Regelung vor.
Inhalt: Arbeitgeberdarlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis
- Darlehenshöhe und Zinsen
- Rückzahlungsraten
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Sicherheiten
- Nebenabreden
Wie wird ein Mitarbeitdarlehen abgesichert?
Besteht zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmer ein vertrauensvolles und langjähriges Verhältnis, ist bei einem erhöhten finanziellen Bedarfes des Angestellten die Vereinbarung eines extra zugeschnittenen Darlehensvertrages nicht unüblich. Somit kann die Geschäftsführung ihre Wertschätzung des Mitarbeiters signalisieren und erspart diesem den Gang zur Bank. Trotz persönlicher Bekanntschaft sollten beide Seiten wissen, dass nur ein ausführlicher Vertrag die Vereinbarung auf eine solides Fundament stellt.
Neben der genauen Höhe des Personalkredites und den Modalitäten zur Rückzahlung, spezifiziert der Arbeitgeberdarlehensvertrag vor allem das Vorgehen bei einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Hierbei wird kein Unterschied zwischen einer Kündigung des Arbeitnehmers oder einer Kündigung des Arbeitgebers gemacht. Grundsätzlich enthält die Mehrzahl der Verträge eine Kalusel, die wie folgt formuliert ist. Endet die Beschäftigung vor Tilgung des Darlehens, wird die verbliebene Restsumme sofort fällig und ist ferner mit einem zu vereinbarenden Satz zu verzinsen. Ist das der Fall, kann der Arbeitgeber unter Beachtung der Pfändungsfreigrenze seinen Anspruch gegen bestehende Restlohnansprüche des Angestellten aufrechnen. Damit das Darlehen vollständig beglichen werden kann, verpflichtet sich der Arbeitnehmer außerdem vertraglich, jede Änderung seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.