Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze

zur Feststellung einer schweren chronischen Krankheit (§ 62 SGB V)

Liegt bei Ihnen eine chronische Erkrankung vor und Sie sind in Dauerbehandlung, wie z.B. durch eine Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit? Dann sollten Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse ausfüllen lassen. In diesem Falle müssen Sie nämlich lediglich Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze leisten. Bei allem, was darüber hinausgeht, werden Sie von weiteren Zuzahlungen befreit. Also, worauf warten Sie? Einfach unsere Bescheinigung ausdrucken und Ihre Krankenkasse kann Ihre Belastungsgrenze in Verbindung mit Ihrem Arzt feststellen.

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