Ist ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Beschäftigungsverhältnis auch Empfänger von Leistungen der Agentur für Arbeit, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Verlangen bestimmte Auskünfte, insbesondere zum fraglichen Arbeitsverhältnis, zu erteilen. Hier wird normalerweise ein entsprechender Vordruck verlangt, um alle wichtigen Fragen, das Beschäftigungsverhältnis betreffend, zu klären. Auch Auskünfte über die eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Grund müssen an dieser Stelle erteilt werden.