Bedingt durch die Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer im letzten Jahr neben dem Lohn auch Lohnersatzleistungen erhalten. Das Kurzarbeitergeld steht dabei an erster Stelle. Erfahren Sie in der Anleitung zu Anlage N 2020, wo Sie die Angaben eintragen müssen. Die offizielle Hilfestellung können Sie hier gratis im PDF Format herunterladen.