In die Anlage Zinsschranke 2019 können Sie Ihre Zinsaufwendungen eintragen und beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Denken Sie daran, dass Sie auch den EBITDA-Vortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres benötigen werden, um Ihre Körperschaftssteuererklärung zu vervollständigen. Einfach als PDF herunterladen und wie gewohnt am Rechner ausfüllen.