Anlage Zinsschranke 2019

zur Erklärung von Zinsaufwendungen nach § 4h EStG

In die Anlage Zinsschranke 2019 können Sie Ihre Zinsaufwendungen eintragen und beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Denken Sie daran, dass Sie auch den EBITDA-Vortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres benötigen werden, um Ihre Körperschaftssteuererklärung zu vervollständigen. Einfach als PDF herunterladen und wie gewohnt am Rechner ausfüllen. 


 

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