Sind Sie Vermieter? Dann benötigen Sie für Ihre Steuererklärung das Formular Anlage V 2018. Auch wenn Ihr Wohnungseigentum im Jahre 2018 nicht oder nicht vollständig vermietet werden konnte, ist die Anlage V beim Finanzamt einzureichen. Viele Aufwendungen, die Sie als Vermieter im letzten Jahr hatten, können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Führen Sie beispielsweise Reparaturkosten und Finanzierungskosten in der Anlage V auf. Achtung: Falls Sie mehrere Objekte vermieten müssen Sie für jede vermietete Immobilie die Anlage V gesondert ausfüllen. Sie können das Steuerformular Anlage V einmal downloaden und es dann auf dem Computer bearbeiten.