Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie diese Anlage zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, wenn Sie Sonderausgaben steuerlich geltend machen wollen. Die Angaben wurden früher direkt im Mantelbogen erfasst. Als Sonderausgaben gelten beispielsweise Spenden, Kirchensteuer oder Berufsausbildungskosten. Die Anlage Sonderausgaben 2019 können Sie natürlich wie gewohnt herunterladen und am Rechner ausfüllen.