Sollten Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, erzielen Sie keine gewerblichen Einkünfte, sondern Ihre Einnahmen entstehen durch selbständige Arbeit. Die Zahlen dürfen Sie dem Finanzamt nicht vorenthalten, sondern sind verpflichtet alles in Anlage S niederzulegen. Das Formblatt Anlage S 2014 erhalten Sie hier zum kostenlosen Download.
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