Haben Sie im Jahr 2019 im Ausland gearbeitet? Dann müssen Sie die Einkünfte dem Finanzamt melden. Falls Sie in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, benötigen Sie die Anlage N-AUS 2019. Wichtig: Für jedes Land, in dem Sie 2019 Einkünfte erzielt haben, müssen Sie eine gesonderte Anlage ausfüllen. Für Grenzgänger gilt die Anlage N-AUS 2019 allerdings nicht. Die benötigen die Anlage N-Gre. Einfach herunterladen und am Computer ausfüllen.