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Gründe für die Abgabe der Anlage KAP 2017

Anlage KAP 2017 ist vom Steuerpflichtigen abzugeben, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:

  • Es wurden steuerpflichtige Kapitalerträge erzielt, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen und daher nicht direkt von der Bank einbehalten wurde.
  • Der Anleger hat Kapitalerträge erzielt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
  • Ein Antrag auf die sogenannte Günstigerprüfung soll gestellt werden.
  • Es wird ein Antrag auf Überprüfung des Kapitalertragsteuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt.
  • Einbehaltene inländische Kapitalertragsteuern und der einbehaltene Solidaritätszuschlag, die im Rahmen von gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten oder im Rahmen von Vermietung und Verpachtung angefallen sind, sollen angerechnet werden.