Gründe für die Abgabe der Anlage KAP 2016
Anlage KAP 2016 ist vom Steuerpflichtigen abzugeben, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:
- Es wurden steuerpflichtige Kapitalerträge erzielt, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen und daher nicht direkt von der Bank einbehalten wurde.
- Der Anleger hat Kapitalerträge erzielt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
- Ein Antrag auf die sogenannte Günstigerprüfung soll gestellt werden.
- Es wird ein Antrag auf Überprüfung des Kapitalertragsteuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt.
- Einbehaltene inländische Kapitalertragsteuern und der einbehaltene Solidaritätszuschlag, die im Rahmen von gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten oder im Rahmen von Vermietung und Verpachtung angefallen sind, sollen angerechnet werden.