Entnommener Gewinn kann nach § 34 a EStG nur dann begünstigt werden, wenn dies vom Steuerpflichtigen so beantragt wird. Bei Mitunternehmern gilt die Besonderheit, dass deren Anteil am Gewinn über 10 % liegen muss oder über 10.000 Euro. Nutzen Sie das Steuerformular Anlage FE 4 2018 um Angaben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns an das Finanzamt zu übermitteln. Einfach nach dem Herunterladen am Computer ausfüllen und dann zusammen mit den übrigen Unterlagen zum Feststellungsantrag einreichen.