Wenn Sie für Ihre Feststellungserklärung die Besteuerungsarten aufteilen müssen, benötigen Sie die Anlage FE 2 2019. Veräußerungsgewinne für das Teileinkünfteverfahren sind hierin einzutragen. Zu unterscheiden ist beispielsweise, ob die Gewinne nach Schlüssel oder abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen sind. Anteilige Buchwertabgänge aus Ergänzungsbilanzen müssen gesondert aufgeführt werden. Nutzen Sie diesen Download und füllen Sie das Steuerformular Anlage FE 2 2019 für Ihre Feststellungserklärung direkt am Rechner aus.