Anlage FB 2017

zur Erfassung von Angaben über die Kapitalverteilung

Das Bundesfinanzministerium verlangt mit der Anlage FB genaue Angaben über die Kapitalverteilung unter den Gesellschaftern. Bitte beachten Sie, die Gesellschafter fortlaufend zu nummerieren und diese Nummerierung auch in folgenden Steuererklärungen beizubehalten! Bei Austritt eines Gesellschafters soll seine Nummer nicht neu belegt werden. Anlage FB 2017 hier herunterladen und direkt mit der Steuerklärung loslegen!

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