Mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden die tatsächlichen Betriebseinnahmen den tatsächlichen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Bundesfinanzministerium erwünscht eine elektronische Datenübermittlung der EÜR, in Ausnahmefällen darf die Erklärung mittels eines Formulars erfolgen! Sie können die Anlage EÜR wie alle Steuerformulare direkt am PC bzw. Mac bearbeiten und abspeichern. Tipp: Bei Einnahmen bis zu 17.500 Euro können Sie eine formlose Einnahmenüberschussrechnung in Ihrem Finanzamt einreichen!