Haushaltnahe Aufwendungen die Sie 2020 getätigt haben können Sie von der Steuer absetzen. Nutzen Sie den VordruckAnlage haushaltsnahe Dienstleistungen 2020 und tragen Sie Handwerkerkosten oder die Vergütung von Minijobbern im Privathaushalt dort ein. Noch bis 2018 waren die haushaltnahen Dienstleistungen übrigens im Mantelbogen integriert. Einfach das PDF downloaden und am Computer ausfüllen.