Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns § 34 EStG
Ihren erwirtschafteten Gewinn müssen Personengesellschaft (z.B. OHG, KG oder GbR) in der Anlage 34 a 2020 angeben. Hier können Sie auch steuerliche Begünstigungen geltend machen. Das Formular ist für das Steuerjahr 2020 steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung als bequem ausfüllbares PDF.
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