Können Sie als Gesellschafter einer Personengesellschaft davon profitieren, dass SIe Ihren Gewinn insgesamt oder teilweise nicht entnommen haben? Ja, aber nur, wenn Sie die Anlage 34 a 2019 wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Beachten Sie, dass die Anlage 34 a tatsächlich nur in Bezug auf Personengesellschaften verwendet werden kann, also beispielsweise OHGs, GbRs oder auch Partnergesellschaften. Sind Sie Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, dann ist dieses Formular unpassend. Einfach als PDF herunterlagen, mit dem Adobe Reader öffnen und ausfüllen.