Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns § 34 EStG
Erwirtschaftet eine Personengesellschaft Gewinn (z.B. OHG, KG oder GbR), wird jede Reinvestition des Mehrwertes in die Firma steuerlich begünstigt. Erklären Sie in Anlage 34a, dass Gewinne nicht entnommen wurden und tun so einen großen Schritt in Richtung Vergünstigungen. Das Formular ist für das Steuerjahr 2017 und steht Ihnen hier zum Gratis-Download zur Verfügung.
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