Postvollmacht
Vollmacht zum Empfang bzw. der Abholung von Paketen etc.
- Erteilen Sie eine wirksame Postvollmacht!
- Keine Anwaltsgebühren, keine Notarkosten!
- Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download!
Eine Postvollmacht ermächtigt eine Person zum Empfang bzw. der Abholung von Paketen, Päckchen und Einschreibesendungen. Sobald der vollständige Name von Vollmachtgeber und Vollmachtempfänger sowie postalische Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer angegeben sind, steht der Erledigung von Postgeschäften durch Ihren Bevollmächtigten nichts mehr im Wege. Das Muster ist so formuliert, dass es auch über den Tod hinaus wirksam ist. Diese Passage können Sie auf Wunsch auch aus der Vorlage entfernen.
Weitere Informationen zur Postvollmacht
Mit einer Postvollmacht kann eine von Ihnen gewählte Person Ihre Post abholen. In der Vollmacht machen Sie möglichst genaue Angaben zum Bevollmächtigten, damit er von den Postbeamten zweifelsfrei anhand des Personalausweises identifiziert werden kann. Wenn Sie die Postvollmacht nicht befristen, sollten Sie darauf achten, dass Sie sich das Dokument vom Bevollmächtigten, zurückholen müssen, um dessen Wirkung zu beenden. Mit Postvollmachten ermächtigen sich Partner oder Eheleute häufig gegenseitig zur Abholung Ihrer Post. Besonders sinnvoll ist eine Vollmacht in Fällen, in denen ein Partner auf längere Sicht, etwa durch Krankheit, daran gehindert ist, sich selbst um seine Postangelegenheiten zu kümmern.