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Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung

Nur weil Ihr Gas- oder Stromanbieter erneut die Energiepreise erhöht hat, heißt das nicht, dass Sie dieses einfach so hinnehmen müssen. Im Gegenteil: Sie können gegen die Preiserhöhung Widerspruch einlegen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht alles akzeptieren. Die Mustervorlage von unseren Experten ermöglicht es Ihnen diesen Widerspruch form- und fristgerecht einzulegen.


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Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung

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Wichtiger Tipp: Nur wer der Strompreiserhöhung widerspricht, profitiert davon, wenn ein Gericht die Preiserhöhung später für unbillig erklärt. Verbraucher, die nichts unternehmen und den erhöhten Preis bezahlen, akzeptieren die Erhöhung und gehen leer aus. Widersprechen muss man spätestens dann, wenn man die Jahresabrechnung erhält. Handeln Sie zügig und verschicken Sie Ihr angepasstes Widerspruchsschreiben innerhalb eines Monats. Achtung: Die Begründung aus unserem Musterbeispiel ist exemplarisch und trifft nicht auf jeden Fall zu. Insbesondere ist die Prüfung nach §315 BGB bei vielen Verträgen nicht möglich.

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