Auch gegen die mündliche Ablehnung eines Antrags auf Beihilfen sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Denn Sie benötigen eine schriftliche Aussage, um verbindlich gegen die Entscheidung vorgehen zu können. Auf Ihren Widerspruch hin muss die Behörde reagieren. Wenn Sie Ihr Anliegen dann auch noch gekonnt formuliert vermitteln, können Sie mit einer schnellen Reaktion rechnen.
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