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Mietvertrag über eine möblierte Wohnung

Wer eine möblierte Wohnung vermieten will, muss einige Besonderheiten beachten. Es kommt darauf an, klare, detaillierte und rechtsverbindliche Regelungen bezüglich der Ausstattung und Nutzung der Mietsache zu treffen. Nutzen Sie unser spezielles Mietvertrags-Muster für möblierten Wohnraum und dokumentieren Sie den Zustand des Mobiliars. Vereinbaren Sie eine Kaution und regeln Sie die Verantwortlichkeit für Schönheitsreparaturen. Auf diese Weise sind Sie als Vermieter umfassend abgesichert und beugen einem Rechtsstreit wirksam vor.


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Nachgefragt!

Mietvertrag über eine möblierte Wohnung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Palmer,

wenn Sie selbst Eigentümer der Wohnung sind, können Sie dieses Formular benutzen. Falls Sie die Wohnung nur gemietet haben, benutzen Sie bitte einen Untermietvertrag.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Das Sie die Wohnung selbst bewohnen ist es etwas kompliziert. Es handelt sich in diesem Fall nicht um ein Untermietsverhältnis, da Sie als Eigentümerin selbst keine Miete zahlen. Wir haben keine Vorlage, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Am ehesten könnten Sie den Mietvertrag für eine Einliegerwohnung benutzen. Die Schutzrechte des Mieters sind in solchen Fällen eingeschränkt.

Wir empfehlen Ihnen sich hierfür von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, damit Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen.
Herzliche Grüße, Ihr

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo!
Sie können grundsätzlich in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung alle Einzelheiten des Mietgegenstandes festhalten und eine Regelung über Schönheitsreparaturen und Instandhaltung treffen. Wenn Sie die Küche mitvermieten, dann sind Sie als Vermieter grundsätzlich auch dazu verpflichtet, diese ggf. zu reparieren oder zu erneuern.

Es gibt auch die Möglichkeit dem neuen Mieter gegen eine "Abstandszahlung" die gesamte Küche zu verkaufen. Dann hat dieser allerdings das Recht die Küche bei Auszug komplett auszubauen und mitzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass dies keine individuelle Rechtsberatung ist. Im Einzelfall können sich noch andere Möglichkeiten ergeben und die Sachlage ist möglicherweise nach Kenntnis aller Umstände anders zu beurteilen. Im Zweifel sollten Sie daher einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wie Sie auch entscheiden werden, erstellen Sie bitte unbedingt bei Einzug Ihres Mieters ein Übergabe-Protokoll, indem Sie den Zustand der Wohnung und aller mit vermieteter Geräte und Gegenstände aufführen.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Andrea,

für Mietverträge über Einliegerwohnungen bieten wir hier ein spezielles Formular. Falls eine Möblierung vorhanden ist, können Sie diese dort auch eintragen. Bei der Vermietung von Einliegerwohnungen sind einige Mieterschutzbestimmungen lockerer gehandhabt. So wird es dem Vermieter beispielsweise leichter gemacht, das Mietverhältnis wieder zu kündigen (§ 573 a Bürgerliches Gesetzbuch). Wir empfehlen daher, das spezielle Formular zu verwenden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo!
Das Recht Besuch zu empfangen gehört zum Kernberech der Mieterrechte und kann durch eine Klausel im Mietvertrag weder beschränkt noch aufgehoben werden.
(vgl Schmidt-Futterer, Mietercht. 8. Aufl. Rn. 230 zu § 535 BGB) Selbst wenn eine Individualvereinbarung besteht, die das Besuchsrecht eines Mieters beschränkt oder aufhebt ist diese nichtig.
Wenn es für Dich ein so großes Problem darstellt, dass Besuch dort ist, dann kannst Du ohne große Angabe von Gründen kurzfristig den Vertrag kündigen.
In jedem Fall sollte im Zweifel ein Anwalt befragt werden, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung geben dürfen. Im Einzelfall kann sich ein anderer Sachverhalt darstellen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Ihr Name erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Name veröffentlicht wird, können Sie ein Pseudonym wählen.
 

Inhalt: Mietvertrag über eine möblierte Wohnung

§1 Vertragsgegenstand

Die Möbel sollten im Einzelnen aufgeführt werden. Eine Inventarliste kann an dieser Stelle eine sinnvolle Ergänzung zum Mietvertrag sein. 

§2 Mietdauer

Wenn Sie einen Vertrag über ein befristetes Mietverhältnis abschließen wollen, nutzen Sie stattdessen den Zeitmietvertrag.

§3 Zustand der Mietsache und Übergabe

Auch der Zustand der Möbel, eventuelle Abnutzungen oder Schäden sind genau zu dokumentieren. Die entsprechende Auflistung kann ebenfalls über die Inventarliste erfolgen. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu fotografieren, um eventuellen, späteren Unklarheiten vorzubeugen.

§4 Miethöhe

Da die bereitgestellten Möbel mit vermietet werden, sind diese bei der Festlegung der Miethöhe angemessen zu berücksichtigen.

§5 Betriebskosten

Betriebskosten werden normalerweise monatlich mit der Miete zusammen gezahlt. Führen Sie auf, wie sich diese zusammen setzen und legen Sie die Abrechnung fest..

§6 Mietzahlungen

Die Zahlung der Miete erfolgt wie im Vertrag vereinbart (üblicherweise bargeldlos auf das Konto des Vermieters).

§7 Kaution

Eine Kaution sichert den Vermieter im Fall von Mietzahlungsrückständen und Schadensfällen gegen den Mieter ab. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist jedoch im Paragraphen 551 festgelegt, dass die Höhe der Kaution drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten darf.

§8 Mieterhöhungen

Legen Sie fest, ob eine Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden soll.

§9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Sichern Sie sich wirksam gegen unberechtigte Aufrechnungen und Zurückbehaltungen ab.

§10 Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung

Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Rechtsstreit über Untervermietung und Tierhaltung. Klare Regeln helfen dabei, rechtliche Grauzonen aufzuhellen.

§11 Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen

Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen.

§12 Instandhaltung der Mietsache und Schäden an der Mietsache

Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten! Nur Schönheitsreparaturen dürfen mit Hilfe einer korrekten Klausel auf den Mieter übertragen werden.

§13 Bagatellschäden

Prinzipiell ist es möglich, den Mieter unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Reparatur von Bagatellschäden zu verpflichten.

§14 Schönheitsreparaturen

Immer wieder kommt es zu Streitfällen wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Hier kommt es auf eine rechtssichere Klausel an.

§15 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen

Legen Sie fest, ob der Mieter etwa eine Satellitenanlage installieren darf.

§16 Betreten des Anwesens durch den Vermieter

Der Vermieter hat prinzipiell das Recht, die Wohnung auch während der Mietzeit zu betreten. Allerdings bedarf es hierzu besonderer Umstände. In diesem Punkt des Vertrags  weisen Sie den Mieter auf diese Möglichkeit hin.

§17 Mehrere Mieter

In dem Fall, dass es mehr als einen Mieter der Wohnung gibt, müssen alle Erklärungen gemeinsam abgegeben werden.

§18 Kündigung

Im Falle einer Kündigung sind die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten. An dieser Stelle dürfen keine Regelungen getroffen werden, durch die der Mieter einen Nachteil erleidet.

§19 Rückgabe der Mietsache

Vereinbaren Sie, in welchem Zustand die angemieteten Räume zurückzugeben sind. Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung ist sehr mieterfreundlich, wenn es um eine Endrenovierung geht. Diese können Sie als Vermieter in der Regel nicht durchsetzen.

§20 Schriftform

§21 Besondere Vereinbarungen

§22 Salvatorische Klausel

Die Schlussbestimmungen bieten Raum für individuelle Ergänzungen.

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