Wer eine möblierte Wohnung vermieten will, muss einige Besonderheiten beachten. Es kommt darauf an, klare, detaillierte und rechtsverbindliche Regelungen bezüglich der Ausstattung und Nutzung der Mietsache zu treffen. Nutzen Sie unser spezielles Mietvertrags-Muster für möblierten Wohnraum und dokumentieren Sie den Zustand des Mobiliars. Vereinbaren Sie eine Kaution und regeln Sie die Verantwortlichkeit für Schönheitsreparaturen. Auf diese Weise sind Sie als Vermieter umfassend abgesichert und beugen einem Rechtsstreit wirksam vor.
§1 Vertragsgegenstand
Die Möbel sollten im Einzelnen aufgeführt werden. Eine Inventarliste kann an dieser Stelle eine sinnvolle Ergänzung zum Mietvertrag sein.
§2 Mietdauer
Wenn Sie einen Vertrag über ein befristetes Mietverhältnis abschließen wollen, nutzen sie stattdessen den Zeitmietvertrag.
§3 Zustand der Mietsache und Übergabe
Auch der Zustand der Möbel, eventuelle Abnutzungen oder Schäden sind genau zu dokumentieren. Die entsprechende Auflistung kann ebenfalls über die Inventarliste erfolgen. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, diese im Vorfeld zu fotografieren, um eventuellen, späteren Unklarheiten vorzubeugen.
§4 Miethöhe
Da die bereitgestellten Möbel mit vermietet werden, sind diese bei der Festlegung der Miethöhe angemessen zu berücksichtigen.
§5 Betriebskosten
Betriebskosten werden normalerweise monatlich mit der Miete zusammen gezahlt. Führen Sie auf, wie sich diese zusammen setzen und legen sie die Abrechnung fest..
§6 Mietzahlungen
Die Zahlung der Miete erfolgt wie im Vertrag vereinbart (üblicherweise bargeldlos auf das Konto des Vermieters).
§7 Kaution
Eine Kaution sichert den Vermieter im Fall von Mietzahlungsrückständen und Schadensfällen gegen den Mieter ab. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist jedoch im Paragraphen 551 festgelegt, dass die Höhe der Kaution drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten darf.
§8 Mieterhöhungen
Legen Sie fest, ob eine Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden soll.
§9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Sichern Sie sch wirksam gegen unberechtigte Aufrechnungen und Zurückbehaltungen ab.
§10 Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung
Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Rechtsstreit über Untervermietung und Tierhaltung. Klare Regeln helfen dabei, rechtliche Grauzonen zu minimieren.
§11 Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen
Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen.
§12 Instandhaltung der Mietsache und Schäden an der Mietsache
Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Schönheitsreparaturen Instandhaltungsarbeiten! Nur Schönheitsreparaturen dürfen mit Hilfe einer korrekten Klausel auf den Mieter übertragen werden.
§13 Bagatellschäden
Prinzipiell ist es möglich, den Mieter unter bestimmten Umständen zur Übernahme der Reparatur von Bagatellschäden zu verpflichten.
§14 Schönheitsreparaturen
Immer wieder kommt es zu Streitfällen wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Hier kommt es auf eine rechtssichere Klausel an.
§15 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen
Legen Sie fest, ob der Mieter etwa eine Satellitenanlage installieren darf.
§16 Betreten des Anwesens durch den Vermieter
Der Vermieter hat prinzipiell das Recht, die Wohnung auch während der Mietzeit zu betreten. Allerdings bedarf es hierzu besonderer Umstände. In diesem Punkt des Vertrags weisen sie den Mieter auf diese Möglichkeit hin.
§17 Mehrere Mieter
In dem Fall, dass es mehr als einen Mieter der Wohnung gibt, müssen alle Erklärungen gemeinsam abgegeben werden.
§18 Kündigung
Im Falle einer Kündigung sind die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten. An dieser Stelle dürfen keine Regelungen getroffen werden, durch die der Mieter einen Nachteil erleidet.
§19 Rückgabe der Mietsache
Vereinbaren Sie, in welchem Zustand die angemieteten Räume zurückzugeben sind. Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung ist sehr mieterfreundlich, wenn es um eine Endrenovierung geht. Diese können Sie als Vermieter in der Regel nicht durchsetzen.
§20 Schriftform
§21 Besondere Vereinbarungen
§22 Salvatorische Klausel
Die Schlussbestimmungen bieten Raum für individuelle Ergänzungen.
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