Nachgefragt!
Allgemeiner Mietvertrag über Gegenstände
Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.
Sehr geehrter Herr Köhle,
der Mustervertrag bietet selbstverständlich Raum für die von Ihnen angesprochenen Regelungen. Die meisten Punkte sind ohnehin gesetzlich verankert und müssen vertraglich nicht mehr modifiziert werden. Bei der Vermietung von Kunstgegenständen empfiehlt es sich allerdings eine Versicherung abzuschließen. Mindestens sollten Sie vertraglich einen Wert der Werke angeben.
Wir bieten übrigens einen speziellen Mietvertrag für Kunstgegenstände an, in dem zusätzlich der Umgang mit Kaufinteressenten geregelt ist. Dem Mieter kann vertraglich auch ein Vorkaufrecht eingeräumt werden. Einfach "Kunstgegenstände" in das Suchfenster oben links eingeben, falls Sie lieber diese spezielle Vorlage nutzen möchten.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Sehr geehrter Herr Rust,
prinzipiell ist dieser Vertrag der richtige für Ihre Zwecke. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts ist in dem Vertrag jedoch nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist auch bei der Vermietung von beweglichen Gegenständen die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§535 ff. BGB) über Mietverträge anzuwenden. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach §580 a Absatz 3 BGB. Sie können alternativ eine feste Laufzeit vereinbaren.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Der Mietvertrag enthält die folgendnen Vertragspunkte
- Beschreibung des Mietobjekts
- Mietzeit
- Mietpreis
- Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters
- Rückgabe
- Gewährleistung
Beachten Sie, dass wir für die Vermietung von Kfz und Fahrrädern gesondere Verträge anbieten.