Nachgefragt!
Mietvertrag für eine Ferienwohnung
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Sehr geehrte Frau Schmitdt,
ein Mietvertrag stellt eine Dauerrechnung dar und muss in der Regel eine fortlaufende Nummer oder aber die Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Vermieters beinhalten.
Auch wenn die Mietdauer bei einer Ferienwohnung von vornherein begrenzt ist, müssen die Angaben enthalten sein.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine überschlägige Einschätzung ist und kein Ersatz für eine Rechtsberatung beim Steuerberater oder Rechtsanwalt. Im Einzelfall können sich nach Betrachtung der Umstände andere Einschätzungen ergeben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Kob-Hart,
der Mietvertrag für eine Ferienwohnung ist für Fälle gedacht, in denen die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Das normale Mietrecht findet dann laut § 549 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Anwendung. Maßstab dafür ist, ob die Wohnung den Lebensmittelpunkt für eine unbestimmte Zeit darstellen soll oder ob der eigentliche Lebensmittelpunkt sich woanders befindet. Bei Studenten ist die Abgrenzung oft schwierig. So gibt es beispielsweise ein Urteil, das besagt, dass eine Wohnung an Studenten eben nicht als Ferienwohnung vermietet werden kann (Landgerichts Berlin Beschluß vom 29. Mai 1990, Az: 64 T 60/90 ). Es muss also klar sein, dass die Studenten hier nur vorübergehend studieren und dann woanders hinziehen wollen.
Diese ganze Problematik ist nur dann relevant, wenn die Studenten sich beispielsweise weigern würden nach den vier Monaten auszuziehen. Denn nach normalem Mietrecht dürfen Sie als Vermieter einen Vertrag nur dann befristen, wenn ein gesetzlicher Grund (z.B. Eigenbedarf) dafür vorliegt.
Ansonsten wäre dieser Mietvertrag der richtige für die Vermietung zum Zwecke des vorübergehenden Gebrauchs.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Riedel,
wir möchten Sie zunächst darauf hinweisen, dass wir keine rechtliche Beratung im Einzelfall erteilen, sondern lediglich eine allgemeine Einschätzung geben können. Für eine individuelle Rechtsberatung, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Wenn es sich um eine Ferienwohnung handelt, gelten grundsätzlich andere Regelungen als im Wohnungsmietrecht. Das Problem in Ihrem Fall könnte darin liegen, dass mangels schriftlicher Vereinbarung der Nachweis schwierig wird, dass die Wohnung tatsächlich als Ferienwohnung vermietet wurde, zumal scheinbar im Vorfeld keinerlei Befristung festgesetzt wurde.
Sofern die Miete immer bar ohne Quittung entgegen genommen wurde, könnten eventuell Zweifel an der ordnungsgemäßen Versteuerung der Einnahmen bestehen. Vielleicht sollten Sie bei den Vermietern diesbezüglich nachfragen. Letztlich müsste ein Rechtsanwalt im Streitfall die Sache prüfen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt des Mietvertrages für eine Ferienwohnung:
Der Muster-Mietvertrag enthält die folgenden Vertragspunkte:
- Allgemeines
- Mietobjekt
- Mietdauer
- Mietpreis
- Rücktritt
- Kaution
- Müll und Endreinigung
- Obhutspflichten des Mieters
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Rückgabe des Mietobjektes
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Schlussbestimmungen
- Anhang: Betriebskostenvereinbarung
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