Wenn Ärzte sich zu einer Praxisgemeinschaft zusammenschließen, dann müssen die gegenseitigen Rechte und Pflichten mit Hilfe eines Vertrags geregelt werden. Diese Vertragsvorlage hat die Gründung der Gesellschaftsform "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" zum Vorbild. Der Unterschied ist der, dass sich in diesem Fall die Verbindung der Parteien auf die gemeinsame Nutzung von Sachmitteln und Personal beschränkt. Die Abrechnungen für Krankenkassen und Finanzämter bleiben davon unberührt und werden separat behandelt.
Da das Formular in der PDF-Version für maximal drei Parteien ausgelegt ist, sollten Sie, wenn Sie einen umfangreicheren Zusammenschluss beabsichtigen, die Word-Version des Vertrags nutzen, denn diese ist frei editier- und damit erweiterbar. Der Vertrag behandelt alle bei einer Praxisgemeinschaft anfallenden Aspekte. Hier eine Auswahl an den geregelten Punkten:
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