Mit diesem Gesellschaftsvertrag gründen Sie rechtssicher eine Offene Handelsgesellschaft. Anders als bei einer GmbH ist kein Mindestkapital erforderlich, um diese solide und kreditwürdige Gesellschftsform zu gründen. Dieser Gesellschaftsvertrag regelt alle erforderlichen Vertragspunkte für eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) formal und inhaltlich korrekt. Natürlich ist es im Einzelfall sinnvoll, den Vertrag Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten.
Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine Offene Handelsgesellschaft abschließen wollen, sind dazu mindestens zwei Personen erforderlich. Der Abschluss des Vertrags ist an keine bestimmte Form gebunden und muss auch nicht notariell beglaubigt werden. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass die Vertragspartner ein Grundstück in die Gesellschaft mit einbringen wollen. Wenn der Gesellschaftsvertrag durch die erforderkichen Unterschriften abgeschlossen worden ist, muss die OHG ohne Verzug beim Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung erfordert die Unterschriften aller Vertragspartner und muss notariell beglaubigt werden. Folgende Punkte sind Gegenstand des Vertrags:
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