Nachgefragt!
Ehevertrag für eingetragene Lebenspartner (Gütertrennung)
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Sehr geehrter Herr Hengstler,
grundsätzlich ist eine rückwirkende Vereinbarung der Gütertrennung möglich. Ob dies in Ihrem Einzelfall auch gilt, sollten Sie von einem Rechtsanwalt oder Notar beurteilen lassen.
Um die Gütertrennung rechtwirksam festzulegen, muss der Ehevertrag ohnehin notariell beurkundet werden (siehe unser Hinweis in der Produktbeschreibung).
Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen geben können. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Der Vertrag enthält
- Vorbemerkung
- Eingehung der Lebenspartnerschaft
- Gütertrennung
- Regelung zur Rückgabe partnerschaftsbedingter Zuwendungen
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsansprüche
- Regelung zum Pflichtteil, Pflichtteilsverzicht
- Salvatorische Klausel
Nicht vergessen: Notariell beurkunden lassen!
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