Begehrt ein Patient auf ausdrücklichen Wunsch die Durchführung von bestimmten Formen der Behandlung, die er aus eigener Tasche bezahlen muss, empfiehlt sich dem beauftragten Mediziner die Erstellung eines Behandlungsvertrages. Dieses rechtssichere Muster sichert praktizierende Ärzte umfassend ab. Ohne die Hilfe eines Juristen regeln Sie damit die Rahmenbedingungen einer Behandlung, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird.
Auszug aus der Vorlage für einen Behandlungsvertrag:
§ 3 Patientendaten
Der Patient wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten über seine Person, seinen sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt werden und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger, weiter- bzw. mitbehandelnde Ärzte, Reha-Einrichtungen etc.) übermittelt werden können. In der Regel handelt es sich dabei um die in §301 SGB V definierten Daten.
Der Patient hat ferner davon Kenntnis genommen, dass es im Rahmen der Fernwartung der im Klinikum eingesetzten EDV- Systeme nicht gänzlich auszuschließen ist, dass im Ausnahmefall seine Daten Mitarbeitern einer Softwarefirma zur Kenntnis gelangen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Patient erteilt hierzu seine Einwilligung.
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