Nachgefragt!
Arbeitsvertrag Minijob Aushilfe (kurzfristige Beschäftigung)
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Sehr geehrte Frau Wolf,
wer neben einem Minijob eine weitere Arbeitsstelle annimmt (auch eine kurzfristige Beschäftigung) und dadurch über die 400 Euro-Grenze kommt, muss dies beim Minijob angeben. Insofern sollten Sie Ihre Pläne mit einem Steuerberater besprechen. Grundsätzlich muss jedoch keine Nachzahlung geleistet werden, wenn der Arbeitgeber Sie nach einem Minijob sozialversicherungspflichtig einstellt.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Nach Kenntnis der besonderen Umstände kann sich eine andere Wertung ergeben. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Das Muster enthält folgende Vertragspunkte
- § 1 Arbeitsort und Beginn des Arbeitsverhältnisses
- § 2 Tätigkeit
- § 3 Befristung des Arbeitsverhältnisses
- § 4 Arbeitsvergütung
- § 5 Arbeitszeit
- § 6 Urlaub
- § 7 Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
- § 8 Zusätzliche Vereinbarungen
- § 9 Schlussbestimmungen
Außerdem erhalten Sie im Anhang des Dokuments Erläuterungen zu den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers für kurzfristige Minijobs:
- Dauer der Beschäftigung
- Sozialversicherung und Höhe des Einkommens
- Steuer
-
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