Wer ein Fotomodell engagiert, sollte immer einen schriftlichen Modellvertrag abschließen. Als Fotograf erhalten Sie damit das verbindliche Einverständnis für die Fotoaufnahmen. Gleichzeitig vereinbaren Sie ein bestimmtes Honorar für die Aufnahmen. In dem Modellvertrag tritt das Fotomodell sämtliche Nutzungs-, Veröffentlichungs- und Weitergaberechte des Bildmaterials ohne Einschränkung an den Fotografen bzw. den Auftraggeber ab. Falls es sich um ein minderjähriges Modell handelt, nutzen Sie die beiliegende Erklärung, mit der der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis erklären kann.
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