Für den Fall, dass es in der Branche, in der Sie tätig sind, einen Tarifvertrag gibt, müssen Sie alle Arbeitsverhältnisse, die über diese Vergütung hinausgehen, gesondert regeln. Das ist besonders bei Führungskräften der Fall, die normalerweise nicht nach Tarif bezahlt werden. Dieser von Arbeitsrechtsexperten entwickelte Arbeitsvertrag verwendet eine juristisch korrekte Formulierung zur Vereinbarung einer außerordentlichen Vergütung. Über alle sonstigen Vereinbarungen, die in einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gehören, wird hier geregelt, dass im Falle einer Tariferhöhung Ihre Führungskraft nicht benachteiligt wird.
Sollte es in Ihrer Branche keinen Tarifvertrag geben, nutzen Sie den Arbeitsvertrag für leitende Angestellte.
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (Word)
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