Hauptbild des Produkts: Arbeitsvertrag Homeoffice Muster

Arbeitsvertrag Homeoffice Muster

Vereinbarung über eine unbefristete Tätigkeit im Homeoffice oder mobile Arbeit

Jetzt Arbeitsvertrag über Homeoffice abschließen!
Regelt die häusliche Arbeitszeit, die Arbeitsmittel und Zutrittsrechte
Nach dem Download sofort ausfüllbar!

In der vernetzten Berufswelt werden viele Leistungen des Arbeitnehmers aus dem Homeoffice erbracht. Für Arbeitnehmer mit Arbeitszimmer im eigenen Haushalt muss der Arbeitgeber besondere Regelungen treffen. Fragen, wie  Zeiterfassung oder Zutrifftsrechte müssen geregelt werden. Arbeitnehmer im Homeoffice sind arbeitsrechtlich jedoch genauso geschützt, wie Mitarbeiter im Büro. Gesetztliche Regelung zu Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie Entgeltfortzahlung gelten auch für die sogeannte Telearbeit. Unser Muster Arbeitsvertrag Homeoffice enthält alle arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Wichtig: Regeln Sie die Zutrittsrechte des Arbeitgebers. Nutzen Sie die Vorlage Arbeitsvertrag Homeoffice zum Download, um  für Ihr Arbeitsverhältnis passgenau zu gestalten. 

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 6 (Word) GTIN: 4255696949560
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Inhalt: Arbeitsvertrag Homeoffice

Nutzen Sie die Vorlage Arbeitsvertrag Homeoffice für vollständiges Homeoffice oder auch alternierende Arbeit von zuhause aus, also mobile Arbeit.

§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

§2 Probezeit

§3 Tätigkeit

§4 Arbeitsstätte

§5 Zutrittsrechte des Arbeitgebers zur häuslichen Arbeitsstätte

§6 Arbeitszeit

§7 Arbeitszeiterfassung

§8 Arbeitsvergütung

§9 Urlaub

§10 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall

§11 Verschwiegenheitspflicht, Daten- und Informationsschutz

§12 Nebentätigkeit

§13 Vertragsstrafe

§14 Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens

§15 Arbeitsmittel

§16 Haftung

§17 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§18 Verwirkung von Ansprüchen, Verfallsfristen

§19 sonstige Vereinbarungen

Dieser Vertrag ist für Anstellungsverhältnisse geeignet, bei denen die Arbeit ausschließlich oder auch nur teilweise außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers erledigt wird.

Der Arbeitsvertrag im Homeoffice

Nunmehr haben die Niederländer einen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice. Sind die Kinder krank oder müssen Angehörige gepflegt werden, können sie den Anspruch zu Hause zu arbeiten durchsetzen. Der Arbeitgeber muss begründen, wenn er diesem Anspruch nicht gerecht werden kann. Bei uns hingegen sind es immer weniger Arbeitnehmer die von zu Hause aus arbeiten. Einen Anspruch auf Telearbeit gibt es nicht. Wo gearbeitet werden soll bestimmt der Arbeitsvertrag. Für die Heimarbeit sprechen viel Gründe dafür und auch viele dagegen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden. Beiden Vertragspartnern ist im Falle der vereinbarten Heimarbeit mit klaren Regelungen geholfen. Die meisten Streitigkeiten entstehen bei der Heimarbeit auf Grund unklarer Arbeitsanweisungen und fehlendem Misstrauen. So muss der Arbeitnehmer genau wissen welche Erwartungen und Tätigkeiten von ihm erwartet werden. Auch der Arbeitsumfang muss geregelt werden. Damit der Arbeitnehmer den Anschluss an den Betrieb nicht völlig verliert ist auch zu empfehlen in dem Arbeitsvertrag zur Telearbeit regelmäßige Meetings und Feedbackgespräche mit aufzunehmen.

Nach Corona wollen viele Arbeitnehmer nicht mehr voll im Büro arbeiten, aber auch nicht nur im Homeoffice. Die Lösung ist die sogenannte mobile Arbeit: Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informationstechnologie außerhalb der Betriebsräume erbringt.

Was im Arbeitsvertrag zur Heimarbeit unbedingt geregelt werden muss

Da ein Arbeitnehmer im Homeoffice die Arbeitsmaterialien meist selber stellt, sollte im Vertrag auch geregelt werden, ob und wie sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Es ist dabei an Kosten für etwaige Telefonate oder die Internetgebühren zu denken. Teilweise werden sogar die Kosten für das Arbeitszimmer übernommen. All dies sollte im Arbeitsvertrag angesprochen und auch geregelt werden. Sofern der Arbeitgeber die Kosten für das Arbeitszimmer nicht trägt, können diese steuerlich geltend gemacht werden. Bevor der Arbeitnehmer sich Büromaterialien anschafft muss beim Arbeitgeber nachgefragt werden ob er die Kosten übernimmt. Wird dies durch den Arbeitnehmer versäumt kann es sein, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Verwendet der Arbeitnehmer seinen eigenen Computer im Homeoffice muss auch geklärt werden, wer die Kosten im Reparaturfall übernimmt. Am sichersten fährt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber gestellten Computer.


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